Förderung für Heizungen 2023 / 2024: Alle Infos über Zuschüsse vom Staat

Die aktuellen Entwicklungen auf dem Gasmarkt lassen viele Menschen über die Anschaffung einer neuen Heizung nachdenken. Denn in vielen Haushalten sorgen noch (sehr) alte Öl- und Gasheizungen für Wärme. Wer sich entscheidet, seine Heizung ab 2024 zu erneuern, spart nicht nur Heizkosten, sondern profitiert auch von einer umfangreichen staatlichen Förderung und tut etwas für die Umwelt.

Ab dem 1. Januar 2024 gilt das neue Gesetz für Erneuerbares Heizen, das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Ab dann sind für Neubauten Heizsysteme mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie verpflichtend vorgeschrieben. Für Bestandsgebäude gibt es längere Übergangsfristen, sowie verschiedene technologische Optionen. Sie möchten Ihre Heizung erneuern? Wir geben einen Überblick über die Fördermöglichkeiten und was Sie sonst noch wissen solltesn.


Das erwartet Sie hier


Gas- und Ölheizung: Wann ist Erneuern sinnvoll oder notwendig?

Nicht erst seitdem das Gas droht knapp zu werden, ist es sinnvoll, über eine neue Heizung nachzudenken. Darum vorab schon einmal einige überzeugende (oder sogar verpflichtende) Argumente, wann und warum der Austausch sinnvoll ist:

  1. Viele Heizungen sind bereits 10, 20 oder noch mehr Jahre in Betrieb und arbeiten mit veralteter Technik. Die sorgt nicht nur für hohe Abgasemissionen – hat also eine schlechte Klimabilanz –, sondern verursacht auch hohe Betriebskosten. Mit einer neuen Heizung können Sie bis zu 30 Prozent der jährlichen Kosten einsparen.
  2. Für Heizungen, die 30 Jahre oder älter sind, gilt eine gesetzliche Pflicht zur Erneuerung. Dies ist in der Energiesparverordnung fixiert und gilt vor allem für Gas- und Ölheizkessel im Konstanttemperaturbetrieb. Bei Missachtung dieser Pflicht drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Einzige Ausnahme: Immobilienbesitzer*innen, die vor dem 1.2.2002 eingezogen sind bzw. die Immobilie vorher gekauft haben, sind von dieser Pflicht befreit. Der Austausch von Heizungen, die der gesetzlichen Pflicht zur Erneuerung unterliegen, werden übrigens auch nicht staatlich gefördert.
  3. Neue Heizsysteme sind viel leichter und komfortabler zu bedienen. Meist können sie einfach in ein Smart-Home-System integriert werden, und über smarte Heizkörperthermostate sparen Sie zusätzlich Energie und Kosten.

Förderung für Heizungen 2024: Die wichtigsten Neuerungen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch neues Heizungsgesetz genannt, wurde bereits 2020 von der Bundesregierung eingeführt und löste die Energieeinsparverordnung (EnEV) ab. Das Gesetz für Erneuerbares Heizen soll helfen die Wärmewende in Deutschland voranzutreiben. Aktuell werden nämlich noch immer etwa drei Viertel der Heizungen mit fossilen Brennstoffen betrieben. Um das Ziel, bis 2045 klimaneutral zu sein, einhalten zu können, muss Deutschland in diesem Punkt nachhaltiger werden. Denn rund ein Drittel von Deutschlands Energiebedarf wird für Warmwasser, Kühlen und Heizen verwendet. Zudem soll Deutschland unabhängiger von Importen fossiler Brennstoffe werden. Für Verbraucher*innen bietet der Umstieg auf Erneuerbare Energien Schutz vor unvorhersehbaren Preissprüngen bei Gas und Öl.

Ab 1. Januar 2024 müssen daher Neubauten in Neubaugebieten Heizungen installieren, die auf mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien basieren. Neubauten in Baulücken und bestehende Gebäude erhalten hier längere Übergangsfristen. Zudem dürfen kaputte Heizungen in Bestandgebäuden repariert werden. Ist die Heizung irreparabel, soll es laut dem Gesetz für Erneuerbares Heizen pragmatische Übergangslösungen geben. Ab 2024 soll bei einem Heizungstausch eine Beratung verpflichtend sein, wenn die neue Heizung z.B. mit Gas oder Öl betrieben werden soll.

Spätestens bis Mitte 2028 sollen alle Kommunen ihre Wärmeplanungen abgeschlossen haben, je nach Einwohnerzahl auch eher. Bis dahin dürfen auch Heizungen eingebaut werden, die mit Gas oder Öl betrieben werden. Diese müssen ab 2029 jedoch einen wachsenden Anteil an Erneuerbaren Energien nutzen können, um bis 2045 die Nutzung von fossilen Energieträgern für die Wärmeversorgung komplett einzustellen:

  • 2029: min. 15 Prozent
  • 2035: min. 30 Prozent
  • 2040: min. 60 Prozent
  • 2045: 100 Prozent

Wer seine aktuelle Heizung gegen ein Modell mit 65 Prozent Erneuerbare Energie umsteigt, darf auf staatliche Förderung hoffen. Hierbei soll es eine Grundförderung geben, sowie weitere Fördermittel unter bestimmten Voraussetzungen. Insgesamt kann so eine Förderung von bis zu 70 Prozent erreicht werden.

Frau bei der Hausplanung

Energieeffizienz und somit Nachhaltigkeit stehen beim Hausbau aktuell im Fokus .

Darüber hinaus können Sie weitere Förderprogramme, zum Beispiel für einbruchsichere Fenster, energetische Sanierung oder einen barrierefreien Zugang nutzen. Viele Förderprogramme lassen sich untereinander kombinieren. dazu gibt es von der BAFA reine Zuschüsse und von der KfW günstige Förderkredite.

Gut zu wissen: Das lange Zeit bekannte Förderprogramm KfW 430 greift bereits seit Anfang 2020 nicht mehr. Konkret bedeutet das, dass die Anschaffung einer neuen Gas- oder Ölbrennwertheizung nicht mehr gefördert wird. Allerdings bietet die KfW alternative Fördermöglichkeiten an, die wir weiter unten ausführlicher vorstellen.

Welche Heizungen werden 2024 gefördert?

Es gibt mehrere technologische Möglichkeiten, für die man sich bei einer neuen Heizung entscheiden kann. Gefördert wird zum Beispiel:

  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Verwendung einer elektrischen Wärmepumpe
  • Heizen mit Hilfe von Solarthermie
  • Einbau einer Hybridheizung (Kombination von Erneuerbaren Energien mit Öl oder Gas)
  • eine „H2-Ready“ Gasheizung, die auf die Nutzung von Wasserstoff umgerüstet werden kann

Bestehende Gebäude können zudem aus Biomasseheizungen oder Gasheizungen wählen, welche nachweislich zu 65 Prozent mit Wasserstoff, Biomethan oder biogenem Flüssiggas betrieben werden.

Bei der Entscheidung kann es hilfreich sein sich über die kommunale Wärmeplanung zu informieren. Bis spätestens Mitte 2028 soll diese Aufschluss darüber geben, wo Wärmenetze oder Gasnetze entstehen bzw. ausgebaut werden sollen. Auch professionelle Beratung ist ratsam: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert zudem bis zu 80 Prozent der Kosten für eine „Energieberatung für Wohngebäude“ durch qualifizierte Energieberater*innen.

Wie viel Förderung gibt es für den Heizungstausch?

Die Heizungsförderung beinhaltet alle Maßnahmen, die für den Einbau eines zukunftsfähigen Heizsystems nötig sind. Wie hoch die Förderung für eine neue Heizung ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es gibt mehrere Klimaboni, die miteinander kombiniert werden können. Insgesamt darf die Förderung jedoch nicht mehr als 70 Prozent der Investitionskosten abdecken. Folgende Fördermöglichkeiten gibt es:

Förderung Wer erhält sie?
30% Grundförderung Wer eine klimafreundliche Heizung installiert, erhält die staatliche Grundförderung.
20% Geschwindigkeitsbonus Wer besonders schnell (bis Ende 2028) von einer fossilen Heizung zu einer umweltfreundlichen Heizung wechselt. Dies gilt für den Tausch von Kohle-, Öl- und Nachtspeicher-Heizungen, sowie Gasheizungen mit mehr als 20 Jahren Betriebslaufzeit.
30% Einkommensabhängiger Bonus Wer selbstnutzende/r Eigentümer*in ist und ein zu versteuerndes Gesamteinkommen von unter 40.000 im Jahr besitzt.

Heizen mit Erdgas

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Was gilt beim Heizungstausch in Mietshäusern?

Auch wenn der Umstieg auf zukunftsfähige Heizungen wichtig ist, sollen Mieter*Innen vor zu hohen Kosten geschützt werden. Damit Vermieter*innen in neue Heizungsanlagen investieren, können sie bis zu 10 Prozent der Modernisierungskosten auf ihre Mieter umlegen. Allerdings muss von den Kosten in diesem Falle die staatliche Förderung abgezogen werden. Zudem wird die Modernisierungsumlage gedeckelt, auf 50 Cent pro Monat und Quadratmeter. So können alle von klimafreundlicheren Heizungen profitieren.

Was passiert mit meiner intakten Gas- oder Ölheizung?

Haben Sie vor 2024 eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen lassen, können Sie diese problemlos bis zum 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betreiben. Ab 2045 sind diese Heizungen jedoch verpflichtend auf biogene oder synthetische Brennstoffe umzustellen. Wer vor 2028 seine Heizung gegen ein klimafreundliches Modell tauschen lässt, kann nicht nur von den 30 Prozent Grundförderung profitieren, sondern zusätzliche 20 Prozent Geschwindigkeitsbonus erhalten. Ab 2028 wird der Bonus-Fördersatz fortlaufend gesenkt.

Zudem gilt weiterhin das Betriebsverbot für zu alte Heizkessel. Für Heizkessel für flüssige oder gasförmige Brennstoffe, die vor dem Jahr 1991 installiert wurden, gilt die Austauschpflicht. Heizkessel, die nach 1991 eingebaut wurden, dürfen maximal 30 Jahre lang im Betrieb sein. Sollten Sie sich nicht sicher sein, können Sie Ihren Schornsteinfeger bei der Feuerstättenschau nach dem Alter der Anlage fragen. Ausnahmen gelten für:

  • Brennwertkessel und Niedertemperatur-Heizkessel
  • Besonders klein und große Heizungsanlagen (unter 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt)

Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die seit dem 1. Februar 2002 selbst in dem Gebäude wohnen. Bei einem Eigentümerwechsel muss der Heizkessel jedoch innerhalb von zwei Jahren außer Betrieb genommen werden.

Welche Kosten sind förderfähig?

Ein neues Heizsystem zu installieren ist nicht günstig. Bei der Berechnung der tatsächlichen Fördergelder werden nicht nur die Kosten für die Heizung und Montage berücksichtigt, sondern auch die Kosten für notwendige Umfeldmaßnahmen – also beispielsweise die Verlegung etwaiger zusätzlicher Anschlüsse. Dabei können Sie bis zu 60.000 Euro pro Jahr als Förderung erhalten. Alle Maßnahmen zum Einbau werden von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als Einzelmaßnahmen durch einen Zuschuss oder einen zinsgünstigen Kredit entlastet. Zudem können -wie bisher- Fördermittel für weitere Effizienzmaßnahmen beantragt werden. Wenn kombiniert ein Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen genutzt werden, können maximal 90.000 Euro gefördert werden.

Mann erneuert Heizung

Heizung erneuern und richtig sparen: Die Förderung der BAFA macht es möglich.

Wie wird der Zuschuss beantragt?

Wenn Sie alle Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, beantragen Sie diese direkt beim BAFA. Das geht online. Achten Sie dabei genau darauf, welche Kosten Sie angeben. Stellt sich der Umbau nämlich als teurer heraus, so ist im Nachhinein keine Anpassung mehr möglich. Die im Antrag angegebenen Kosten bilden die Grundlage für die Zuwendungsentscheidung. Daher sollte vor Antragsstellung ein Angebot von einem Fachunternehmen eingeholt (aber noch nicht beauftragt) werden. Zudem sollten Sie bedenken, dass die Bearbeitung Ihres Antrags etwas Zeit in Anspruch nimmt. Auch erfolgt eine Auszahlung der Mittel erst nach Abschluss Ihrer Baumaßnahmen. Mit diesen können Sie beginnen, sobald Sie den Online-Antrag gestellt haben und dieser Bewilligt wurde. Nach erfolgreicher Sanierung reichen Sie die erforderlichen Nachweise ebenfalls online ein, um dann den Zuschuss ausgezahlt zu bekommen.

Heizung neu bauen: Welche Förderungen gibt es?

Auch für Häuslebauer und angehende Bauherren hat sich die Förderungsgrundlage geändert. Seit dem 1. März 2023 werden bei dem Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ nun Neubauten nach dem Effizienzhausstandard EH 40 NH (Nachhaltigkeits-Klasse) gefördert. Zusätzliche Unterstützung gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BSWSB) für das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Alleine der Einbau einer umweltschonenden Heizung wird als Einzelmaßnahme nicht mehr berücksichtigt. In unserem Artikel KfW-Effizienzhaus: So nutzen Sie die Förderung vom Staat haben wir alle wichtigen Informationen dazu für Sie zusammengestellt.

Regionale Förderungen

Außerdem: Neben den Förderprogrammen des Bundes gibt es einzelne Förderprogramme der Bundesländer und Kommunen. Informiere Sie sich also vor Baubeginn gezielt über mögliche Zuschüsse in Ihrer Region. Es kommt vor, dass einzelne Maßnahmen auf Bundesebene nicht bezuschusst werden, Bundesland oder Kommune aber eine Förderung vorsehen.

Steuervergünstigungen

Nicht zu vergessen: Der § 35c im Einkommensteuergesetz wurde extra im Rahmen des Klimaschutzprogrammes eingeführt. Er sieht vor, dass Privatpersonen 20 Prozent (maximal 40.000 Euro) der Aufwendungen für eine energetische Modernisierung ihres Eigenheims über drei Jahre von der Steuer absetzen können – das gilt demnach auch fürs Erneuern einer Heizung. Seit 2023 sind gasbetriebene Heizsysteme jedoch nicht mehr förderfähig. Eine Voraussetzung für die Förderung ist, dass die energetischen Maßnahmen von Fachbetrieben vorgenommen wurden. Kosten für eine Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung können darüber hinaus zu 50 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Wer von der vollen Steuerermäßigung profitieren möchte, muss sein Vorhaben bis zum 31. Dezember 2029 umgesetzt haben.

Förderung für die Energieberatung

Eine umfassende Energieberatung kann steuerlich geltend gemacht werden oder Sie nutzen die entsprechende Förderung des BAFA. Diese kann bis zu 80 Prozent der Kosten betragen. Lassen Sie sich Ihre Ergebnisse am besten als individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ausstellen. Setzen Sie dann eine der Sanierungsmaßnahmen um, die im Bericht genannt wird, können Sie zusätzliche 5 Prozent Förderung für Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Heizung bekommen.

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