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Ihre Freifläche für unser Photo­voltaik-Projekt

Sie sind Eigentümer*in einer Fläche, die für ein Photovoltaik-Projekt infrage kommen könnte? Dann nutzen Sie unser Know-how bei Bau, Planung und Betrieb von Solarparks. Gemeinsam und in vertrauensvoller Partnerschaft treiben wir so den Ausbau erneuerbarer Energien voran.

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Gute Gründe für einen Solarpark auf Ihrer Fläche

Wirtschaftlich

Werten Sie ertragsschwache Flächen gezielt auf, indem Sie uns diese für Solarprojekte zur Verfügung stellen. Wir bieten attraktive Pachtkonditionen.

Sorgenfrei

Sie müssen sich um nichts kümmern, denn die gesamte Planung der Anlage übernehmen wir. Sie tragen keinerlei finanzielles Risiko.

Ökologisch

Nur 0,5 bis 1 % der Fläche werden versiegelt. Bodenleben und Biodiversität können sich durch den Verzicht auf Düngung, Bearbeitung und Pestizide nachhaltig regenerieren.

Welche Voraussetzungen gelten für die Errichtung eines Solarparks?

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Für die Errichtung eines Solarparks potentiell geeignet sind in Deutschland zahlreiche Flächen. Doch längst nicht auf jedem Grundstück dürfen diese auch tatsächlich errichtet werden. Gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) kommen zum Ausbau der erneuerbaren Energien folgende Freiflächen in Betracht:

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Flächen ab 5 ha mit EEG Vergütung

  • Landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten (abhängig vom Bundesland)
  • Seitenstreifen längs von Autobahnen und Schienenwegen auf einer Breite von 500 Metern
  • Konversionsflächen aus wirtschaftlicher, militärischer und wohnungsbaulicher Nutzung oder ehemalige Verkehrswege (beispielsweise aufgegebene Industriestandorte, stillgelegte Militärflächen oder Abrissareale)
  • Wasserflächen ab 8 ha (z.B. Baggerseen, Tagebauseen)
  • Unbebaute Gewerbe- und Industriegebiete oder versiegelte Flächen (beispielsweise Parkplätze)
  • Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
  • Bauliche Anlagen (z.B. Deponien)
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Ergänzend gilt die Freiflächenöffnungsverordnung für Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz. Mit dieser Verordnung nutzen die Bundesländer die Länderöffnungsklausel im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017. Diese Klausel erlaubt es den Ländern, die für große Freiflächenanlagen zugelassenen Flächen in Teilen selbst zu definieren. Damit können auch Freiflächen zum Bau von Photovoltaik-Anlagen genutzt werden, auf die die Klassifizierung „benachteiligtes Gebiet“ zutrifft. Als benachteiligte Gebiete gelten beispielsweise schwach ertragsfähige Flächen in der Landwirtschaft.

Zum 1. Januar 2021 ist das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 in Kraft getreten. Mit der EEG-Novelle will die Bundesregierung den Ausbau Erneuerbarer Energien weiter vorantreiben.

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Flächen ohne EEG Vergütung

  • Flächenareale ab 20 ha (z.B. Landwirtschaftliche Flächen, Konversionsflächen oder Wasserflächen)
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Niederlassung Stuttgart

Telefon: +49 711 289 89990
E-Mail:

Können sich auch Bürger an Photovoltaik-Projekten beteiligen?

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Selbstverständlich ist die Errichtung eines Solarparks immer auch ein Thema für die gesamte Bürgerschaft. Deshalb bietet die EnBW vielfältige Modelle an, über die sich Bürgerinnen und Bürger oder örtliche Initiativen als Investoren an Photovoltaik-Projekten beteiligen können. Welches Beteiligungsmodell für ein konkretes Projekt das beste ist, wird in enger Abstimmung mit den Partnern von Fall zu Fall individuell entschieden.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Falls Sie eine aus Ihrer Sicht geeignete Freifläche ab 5 ha besitzen und diese der EnBW zur Entwicklung eines Solarprojekts zur Verfügung stellen möchten, nehmen Sie einfach über nachfolgendes Formular Kontakt mit uns auf. Gerne prüfen wir unverbindlich, ob Ihre Fläche für den Bau eines Solarparks geeignet ist.


Telefon: +49 711 289 89990
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Wer wir sind

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Die EnBW ist eines der größten Energieversorungsunternehmen in Deutschland und Europa mit starken Wurzeln in Baden-Württemberg. Mit über 23.000 Mitarbeiter*innen versorgen wir ca. 5,5 Millionen Kunden*innen mit Strom, Gas, Wasser und energienahen Produkten und Dienstleistungen.

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Solarparks der EnBW – unsere Referenzen

Seit 2008 hat die EnBW 27 Solarparks gebaut – sobald das Großprojekt Weesow-Willmersdorf in diesem Jahr komplett am Netz ist – mit einer Gesamtleistung von dann 307 MW. Durch die erfolgreiche Teilnahme am Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur konnten weitere Zuschläge für Projekte in Deutschland gesichert werden. Ebenso befinden sich Solarparks derzeit deutschlandweit im Bau. Das Großprojekt Weesow-Willmersdorf ist das erste PV-Projekt der EnBW, das ohne Fördermittel realisiert wurde. Für weitere förderfreie Solar-Großprojekte, die Solarparks Gottesgabe und Alttrebbin in Brandenburg mit jeweils rund 150 MW Leistung, ist 2021 Baubeginn.

Die EnBW ist aktives Mitglied im Bundes­verband Neue Energiewirtschaft und Unterzeichner der Selbstverpflichtung „Gute Planung von PV-Freilandanlagen“