Die EnBW hat sich zum Ziel gesetzt, gemäß der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der ILO Kernarbeitsnormen, ihrer Verantwortung für ihre Mitarbeiter*innen entlang der gesamten Wertschöpfungskette gerecht zu werden. Dies äußert sich beispielsweise in Maßnahmen in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Vielfalt und Antidiskriminierung, Weiterbildung und Mitarbeiter*innenentwicklung, Work-Life-Balance, Vereinigungs-/Versammlungsfreiheit und Arbeitnehmer*innenvertretung.
Die Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen hat für uns als integrierter Energieversorger (Energieerzeugung und Netzbetrieb) höchste Priorität. Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Gesundheitsmanagement zählen daher zu den zentralen Aufgaben. Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen sollen vermieden und die Voraussetzungen für sicheres Arbeiten geschaffen werden. Dabei richten wir unseren Blick nicht nur auf die 28.630 Mitarbeiter*innen der EnBW , die in den verschiedenen Geschäftsfeldern täglich ihre Leistungsfähigkeit beweisen. Auch die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter*innen unserer Partner und Lieferanten nehmen wir sehr ernst. Um deren Beschäftigen zu schützen, haben wir mit den Unternehmen verbindliche Arbeitsschutzstandards vereinbart.
Die Konzernrichtlinie „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“ legt die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Prozesse in Bezug auf die Arbeitssicherheit, die Arbeitsmedizin und das Gesundheitsmanagement fest. Dadurch ist in allen Bereichen und bei allen Tätigkeiten ein hohes Maß an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet.
Die Richtlinie ist für die EnBW Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) sowie für alle der EnBW zugehörigen Gesellschaften verbindlich. Ergänzt wird die Konzernrichtlinie durch weitere Regelungen zum Thema Arbeitsschutzmanagementsysteme, Gefahrstoffmanagement, Persönliche Schutzausrüstung und Arbeitsschutz in der Zusammenarbeit mit Fremdfirmen.
Konzernrichtlinie „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“
Das Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) der Netze BW und anderer Tochtergesellschaften der EnBW orientiert sich seit Jahren an internationalen Standards. Wesentliche Einheiten der EnBW, wie zum Beispiel die EnBW AG Produktion Erneuerbare Energie T-BE und Neckar AG und die EnBW Offshore Service GmbH, sind darüber hinaus nach ISO 45001 zertifiziert.
Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS)
Um die Verpflichtungen aus dem Arbeitsschutzgesetz und den Unfallverhütungsvorschriften zu erfüllen, haben wir die Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten und Prozesse klar formuliert und festgelegt.
Der Arbeitskreis Arbeitsschutz ist dafür verantwortlich, gesellschaftsübergreifende Themen einheitlich zu organisieren. Der Technik-Vorstand der EnBW leitet den Arbeitskreis. Organisatorisch ist das Themenfeld Arbeitssicherheit bei der EnBW im Bereich „Arbeitssicherheit & Vorbeugender Brandschutz, Krisenmanagement und Umwelt“ verankert. Der Bereich ist zentraler Dienstleister für wesentliche Teile des Konzerns und nimmt zudem Governance-Aufgaben wahr. In dieser Funktion besteht eine direkte Berichtslinie an den Vorstand. Die wesentlichen Informationen über die durchgeführten Aktivitäten sind im Integrierten Geschäftsbericht der EnBW beschrieben.
Das Team „Arbeitssicherheit und Vorbeugender Brandschutz“ ist für den EnBW-Konzern zuständig. Die Fachkompetenzen in den Themenfeldern Arbeitssicherheit, Vorbeugender Brandschutz, Gefahrstoffe sowie Betriebs-, Anlagen- und Produktsicherheit werden dort gebündelt. Teil dieser Strukturen sind darüber hinaus Sicherheitsbeauftragte, geschulte Ersthelfer*innen und Notfallhelfer*innen.
Für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess etablieren wir alle erforderlichen Maßnahmen, um Unfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu minimieren und den vorbeugenden Brandschutz zu organisieren.
Verantwortlichkeiten und Prozesse
Ein besonderes Augenmerk bei der Unfallvermeidung legen wir auf die Prävention – sowohl im Arbeits- als auch im Brandschutz. Das ist für uns der wesentlichste Aspekt, mit dem wir dauerhaft einen wirksamen Schutz für unsere Mitarbeiter*innen gewährleisten. Daher steht die Gefährdungsbeurteilung im Mittelpunkt des Arbeitsschutzsystems. Sie bildet die Grundlage für einen wirksamen Arbeitsschutz.
Folgende Maßnahmen sind zentrale Bausteine unserer Unfallprävention:
- Gefährdungsbeurteilungen
- regelmäßige Sicherheitsbegehungen in allen Geschäftsbereichen
- Arbeitsplatz- und Tätigkeitseinweisungen
- umfangreiche tätigkeitsbezogene Schulungsangebote und Sicherheitsunterweisungen
- geschulte Ersthelfer*innen, Notfallhelfer*innen und Sicherheitsbeauftragte
- Erfassung und Auswertung von Beinaheunfällen sowie der verschiedenen Unfallarten
- Brandschutzorganisation und -richtlinien
Sollten sich trotz präventiver Maßnahmen Unfälle ereignen, so sind Maßnahmen definiert, um sowohl die medizinische Versorgung als auch die Kommunikation sicherzustellen.
Unsere Mitarbeiter*innen werden regelmäßig in ihren Aufgaben und Zuständigkeiten im Arbeitsschutz geschult und tätigkeitsbezogen unterwiesen. Unseren Führungskräfte bieten wir jährlich Schulungen zur Verantwortung im Arbeitsschutz an.
Prävention und Schulungen
Die Sicherheit der Mitarbeiter*innen von Fremdfirmen ist uns genauso wichtig wie die Sicherheit unserer eigenen Mitarbeiter*innen. Ein Konzernstandard legt fest, dass Fremdfirmen bereits im Einkaufsprozess anhand der EnBW-Arbeitsschutzkriterien zu qualifizieren sind. So ist sichergestellt, dass die Fremdfirma einschließlich aller Subunternehmen die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen sowie die internen Vorgaben der EnBW kennen und beachten. Die Pflichten der Fremdfirmen sind in den „Zusätzlichen Einkaufsbedingungen Arbeitsschutz“ beschrieben. Bevor mit der Ausführung der Arbeiten vor Ort begonnen wird, stellt die EnBW sicher, dass eine Einweisung der Fremdfirma in den Standort und Arbeitsbereich stattfindet. Dabei werden auch tätigkeitsbezogene und gegenseitige Gefährdungen betrachtet. Während der Arbeiten führen wir regelmäßig sicherheitstechnische Begehungen durch. Dabei werden auch die Sicherheitspässe der Mitarbeiter*innen der Fremdfirmen kontrolliert. Verstöße gegen die Arbeitsschutzregelungen werden konsequent adressiert, erforderliche Maßnahmen vereinbart, dokumentiert und deren Umsetzung kontrolliert.
Zusammenarbeit mit Fremdfirmen
Die Top-Leistungskennzahl LTIF (Lost Time Injury Frequency) gibt an, wie viele Unfälle (LTI bzw. Lost Time Injuries) sich während einer Million geleisteter Arbeitsstunden ereignet haben.
Die EnBW Strategie 2025 stellt in diesem Kontext ein ganzheitliches Ziel- und Steuerungssystem sicher. Die Arbeitssicherheit mit der Top-Leistungskennzahl LTIF ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Zielsetzungen.
Weitere Informationen zum LTIF und den Zielen der Strategie 2025 finden Sie in unserem Integrierten Geschäftsbericht 2023.
Kennzahlen und Ziele
Unter dem Motto „Vielfalt schafft Erfolg“ setzen wir auf eine vielfältige Belegschaft, bezogen auf zahlreiche unterschiedliche Kriterien wie Geschlecht, Alter, Interkulturalität, sexuelle Orientierung und Menschen mit Handicap, aber auch Branchen-Hintergrund, unterschiedliche Arbeitsmodelle und -organisationen. Die Stärkung von Diversity in der Zusammensetzung der Mitarbeiterschaft und des Leadership Teams der EnBW ist in vielen Unternehmensbereichen ein wichtiger Erfolgsfaktor. Sie fördert Innovationskraft, Internationalisierung und Kundenorientierung und damit auch die erfolgreiche Umsetzung unserer Strategie.
Ein Statement zu Anti-Diskriminierung ist Teil unseres EnBW Verhaltenskodex. Darüber hinaus sind wir seit 2010 Mitglied des UN Global Compact Netzwerks und verpflichten uns zur Einhaltung der 10 Prinzipien des Global Compacts, inkl. Prinzip 6 zur Beseitigung von Diskriminierung.
Bei der EnBW setzen wir auf eine Willkommens- und Vertrauenskultur, schätzen Unterschiedlichkeit in all ihren Facetten und Ausprägungen. Denn Vielfalt bereichert – unsere Kund*innen, Produkte, Projekte, Teams. Diese Kultur entwickeln wir immer weiter: Neben gemischten Teams legen wir besonderen Wert darauf, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen, auf Berufserfahrung und auf Wissen älterer Mitarbeiter*innen zurückzugreifen. Auch für Menschen mit Handicap. Denn barrierefreies Arbeiten und Unterstützung durch unsere Schwerbehindertenvertreter*innen ist für uns selbstverständlich.
EnBW Bekenntnis zu Anti-Diskriminierung
In Bezug auf die Geschlechtergerechtigkeit von Frauen hat sich der EnBW Vorstand Ziele zur Steigerung des Frauenanteils im Management gesetzt. Im Zeithorizont bis Dezember 2025 soll der Anteil von Frauen auf der ersten Ebene (Top-Management) und der zweiten Ebene (oberes Management) auf mindestens 20 % erhöht werden.
Diese Zielgrößen wurden 2022 noch nicht erreicht. Die Quote im Top-Management veränderte sich von 7,7 % im Jahr 2021 auf 11,1 % in 2022. Im oberen Management entwickelte sich die Quote von 21,3 % im Vorjahr auf 23,1 % in 2022.. Auf Grundlage der HR-Strategie werden wir weiterhin Maßnahmen entwickeln, um die Zielquoten zu erreichen.
Zielsetzung zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen
Eines unserer Programme zur Förderung der Vielfalt ist unser mehrstufiges Berufsintegrationsprogram, das wir seit 2016 für Geflüchtete und Migrant*innen anbieten. Im Rahmen des Programms befinden sich derzeit 38 Menschen in einer technischen Ausbildung. Bei erfolgreichem Abschluss bestehen gute Aussichten auf die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Wir werden das Programm in den nächsten Jahren fortsetzen – unter sozialen Gesichtspunkten, aber auch zunehmend als zusätzliches Instrument zur Rekrutierung junger Fachkräfte.
Programme zur Förderung der Vielfalt
Wir fördern und unterstützen das Engagement unserer Kolleginnen und Kollegen in unseren unternehmensinternen Netzwerken, z.B. dem Frauen- oder Pride-Netzwerk. Wir beziehen zudem Position als Mitglied der Charta der Vielfalt und der Initiative Chef:innensache sowie als Teilnehmer des jährlichen Christopher Street Days in Stuttgart. Zudem unterstützen wir Kooperationen mit Netzwerken wie Femtec und w.one .
Engagement in Netzwerken zur Förderung der Vielfalt
Dafür stehen bei uns unterschiedliche Lernformate (Lern-, Experimentier- und Denkräume) zur Förderung und Potenzialentwicklung zur Verfügung. So können Mitarbeiter*innen individuell ihre Stärken und Begabungen weiterentwickeln.
Im jährlichen Mitarbeitergespräch legen wir fest, wie jede*r seine/ihre persönlichen Ziele schnell erreichen kann und wie sich neue Perspektiven erschließen lassen. Unser konzernweit gültiges Kompetenzmodell bildet die Grundlage für Anforderungsprofile, Auswahlkriterien und Entwicklungsangebote und ist auf die unterschiedlichen Zielgruppen von Auszubildenden bis Top-Managern zugeschnitten. Unsere Führungskräfte unterstützen wir dabei, Mitarbeiter*innen in Veränderungsprozessen zu begleiten und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Unternehmens beim Umbau der Energieversorgung zu sichern, mit einem ganzheitlichen Konzept der Management-Entwicklung, das Ihnen Orientierung in Ihrer beruflichen Entwicklung gibt.
Das 2019 gestartete Talententwicklungsprogramm „SP4RK for Pioneers“ kombiniert Talent- und innovative Geschäftsentwicklung. Talente aus dem gesamten Unternehmen haben in einer ersten Programmstaffel über mehrere Monate in crossfunktionalen Teams Projekte mit Start-up-Charakter bearbeitet, um strategisch relevante Geschäftsmodelle zu identifizieren. Ferner entwickelten wir die digitale Lern- und Entwicklungsplattform „LernWerk“, mithilfe derer die EnBW-Mitarbeiter*innen ihre Weiterentwicklung eigenständig gestalten können. Die Plattform wurde zu Jahresbeginn 2021 in einer ersten Version getestet und soll sukzessive ausgerollt werden.
Mitarbeiterentwicklung
Handlungsleitend in der Führungskräfteentwicklung ist die Arbeit im Führungsteam entlang strategischer Herausforderungen und mit Blick auf die Führungsherausforderungen in einem VUCA-Umfeld (zunehmende Digitalisierung, Entwicklung in Richtung Industrie 4.0 etc.). Das Leadership-Feedback, das Führungskräften eine Rückmeldung von Vorgesetzten, Kollegen und direkt geführten Mitarbeitern ermöglicht, unterstützt das Erkennen vorhandener Entwicklungsbedarfe und die Ableitung geeigneter Entwicklungsmaßnahmen auf individueller Ebene.
Das Wachstum unseres Unternehmens ist eng verbunden mit der persönlichen Entwicklung jeder einzelnen Person und der kollektiven Entwicklung als Führungsteam. Deshalb haben wir in 2020 acht Schlüsselkompetenzen – Future Skills – definiert. Sie beschreiben, worauf es uns neben der fachlichen Kompetenz ankommt, und bilden das neue Kompetenzmodell für das Führungsteam. In leicht angepasster Form werden sie 2021 EnBW-weit als neues Kompetenzmodell für alle Mitarbeiter*innen etabliert.
Im Rahmen des Führungskräfte-Entwicklungsprogramms „Leadership Development Journey“ haben sich in 2020 rund 235 Führungskräfte in 36 digitalen Workshops intensiv mit den Future Skills, ihrer individuellen Entwicklung und den Anforderungen modernen Leaderships auseinandergesetzt. Im Format „Next Level Leadership“ wurden darüber hinaus in 2020 etwa 1.200 EnBW-Mitarbeiter*innen und -Führungskräfte in virtuellen Trainings bei ihrer persönlichen Entwicklung gefördert. Ein Schwerpunkt lag dabei auf dem Thema Resilienz, um die Mitarbeiter*innen in der durch die Corona-Pandemie stark veränderten Arbeitssituation zu unterstützen. Für Beschäftigte, die neue, agile Führungsrollen übernehmen, wurde ein auf diese Rollen zugeschnittenes Qualifizierungsprogramm erarbeitet.
Führungskräfteentwicklung
Unsere Mitarbeiter*innen können für private Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen eine finanzielle Unterstützung der EnBW an den Weiterbildungskosten in Höhe von 80 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhalten. Diese Förderung sowie die zielgerichtete Steuerung von Qualifikationen sind grundlegende Ziele des Wissens- und Kompetenzmanagements bei der EnBW.
Förderung von privaten Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
Wir sind davon überzeugt, dass regelmäßiges Feedback unseren Mitarbeiter*innen aber auch unserer gesamten Organisation wesentlich dabei hilft, die Arbeitskultur der Zusammenarbeit, die Prozesse und Abläufe kontinuierlich zu verbessern und an geänderte Rahmenbedingungen anzupassen. Dazu finden einmal jährlich konzernweite Mitarbeiterbefragungen statt. Dabei haben Mitarbeiter*innen die Gelegenheit, zu verschiedenen Aspekten ihrer Arbeit Stellung zu beziehen.
In der Zieldimension Mitarbeiter*innen der EnBW wurde bis 2019 der der Mitarbeitercommitmentindex (MCI) erhoben, der den Grad der Verbundenheit der Mitarbeiter*innen mit der EnBW ausdrückt. Dieser wurde in 2020 durch den People Engagement Index (PEI) ersetzt. Der PEI drückt das Engagement der Mitarbeiter*innen aufgrund ihrer Arbeitssituation bei der EnBW aus und wird 2020 erstmals als Top-Leistungskennzahl erhoben und berichtet. Der Mitarbeitercommitmentindex (MCI) bzw. seit 2020 der People Engagement Index (PEI) wird als steuerungsrelevante Top-Leistungskennzahl herangezogen. Der PEI erlaubt uns neben der Zufriedenheit zusätzlich Rückschlüsse auf Motivation und Engagement der Mitarbeitenden für ihre Tätigkeit. Künftig wird die Mitarbeiterbefragung zweimal pro Jahr durchgeführt.
Analyse der Mitarbeiterzufriedenheit
Neben verschiedenen Optionen zur flexibleren Arbeitszeit- und Arbeitsortgestaltung, deckt unser Angebot auch Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen im Bereich der Kinderbetreuung und Pflege anderer Familienangehöriger ab.
Bei der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben spielt eine flexible, tägliche Arbeitszeit für unsere Mitarbeiter*innen eine große Rolle. Deswegen ermöglichen wir es ihnen je nach Berufsfeld und individueller Aufgabe, die Arbeitszeit in Absprache mit dem Vorgesetzten von Montag bis Freitag täglich zwischen 6.00 Uhr und 19.00 bzw. 20.00 Uhr zu legen.
Flexible Arbeitszeit
Die flexible Arbeitszeit leben wir in Eigenverantwortung als so genannte Vertrauensarbeitszeit. Sie ist Bestandteil und Ausdruck der auf gegenseitigem Vertrauen basierenden Unternehmenskultur der EnBW. Die Vertrauensarbeitszeit ist möglich je nach Standort und Tätigkeit.
Vertrauensarbeitszeit
Unsere Mitarbeiter*innen hatten je nach individueller Tätigkeit und Standort bereits vor Corona die Möglichkeit, in Abstimmung mit ihrer Führungskraft im Homeoffice zu arbeiten. Darüber hinaus bestand bereits zuvor die Option zu permanentem, mobilem Arbeiten an 1-3 Tagen der Woche im Sinne eines ortsunabhängigen Arbeitens. Im Rahmen der nun aktuell laufenden Initiative „Best Work“ erarbeiten Mitarbeiter*innen und Vertreter*innen der Betriebsräte gemeinsam Konzepte zu flexiblem und virtuellem Arbeiten für die Zeit nach der Corona-Pandemie. Ein besonderer Schwerpunkt des Projekts sind die interessengerechte Regelung mobilen Arbeitens insbesondere im Homeoffice und die Konzeption moderner Arbeitswelten im Büro, um so den Bedürfnissen räumlich flexibler und hybrider Zusammenarbeit gerecht zu werden. Darüber hinaus befasst sich die Initiative unter anderem mit der Frage, wie sich Arbeitsweisen, die Kultur der Zusammenarbeit und Führung ändern werden.
Homeoffice
An unseren Standorten in Karlsruhe, Stuttgart, Esslingen, Biberach, Tuttlingen und Neckarwestheim bieten wir unseren Mitarbeiter*innen sogenannte „Kinderbüros“ an. Fallen Kinderbetreuung oder Schulunterricht kurzfristig aus, können Mitarbeiter*innen Kinder einfach mit ins Büro bringen. In diesen sind jeweils komplett ausgestattete PC-Arbeitsplätze vorhanden und für die Kinder gibt es Spielmöglichkeiten.
EnBW-Kinderbüro
Von Elternzeit bis Kinderbetreuung: Wir halten regelmäßig aktualisierte Informationen für unsere Mitarbeiter*innen bereit und unterstützen bei organisatorischen Fragen. Wir beraten außerdem bei der Wahl der richtigen Kinderbetreuung. Und wir unterstützen bei Notsituationen. Unsere Notfallbetreuung vermittelt beispielsweise unkompliziert eine Betreuungsalternative und steht grundsätzlich zur Beratung zur Verfügung, auch im Hinblick auf Ferienangebote oder Kindertagesstättenplätze.
Zudem ermöglicht die EnBW mit Kindertagesstättenplätzen an den Standorten Stuttgart (EnBW City) und Karlsruhe eine Betreuung der 0-6 jährigen Kinder ihrer Mitarbeiter*innen. In Biberach gibt es Betreuungsangebote für Kinder von 0-3 Jahren. Die Vergabe der Kindergartenplätze richtet sich nach den vorhandenen Kapazitäten und erfolgt anhand sozialer Kriterien.
Beratung & Kinderbetreuung
Pflegebedürftigkeit ist nicht nur ein Thema für ältere Menschen. Jeder kann plötzlich betroffen sein. Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner bieten wir kompetente und umfassende Beratungsgespräche rund um das Thema Pflege an. Der Service beginnt bei der Frage nach den verschiedenen Betreuungsmöglichkeiten und geht bis zur konkreten Hilfestellung bei Verhandlungen mit der Krankenkasse.
Familienservice bei der Pflegebedürftigkeit von Familienangehörigen
Die EnBW lebt eine konstruktive Mitbestimmungskultur. Wir sind seit 2010 Mitglied des UN Global Compact Netzwerks und verpflichten uns zur Einhaltung der 10 Prinzipien des Global Compactsinkl. Prinzip 3 zur Vereinigungsfreiheit und dem Recht auf Kollektivverhandlungen. Darüber hinaus halten wir uns an die ILO Kernarbeitsnormen, deren Einhaltung auf der einen Seite durch die Verankerung in die nationale Gesetzgebung garantiert ist, sich aber auch in den Geschäftsvereinbarungen der EnBW wiederfindet.
Dies beinhaltet auch die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, das Recht, Gewerkschaften zu gründen und Kollektivverhandlungen über die Arbeitsbedingungen durchzuführen. Wir setzen die ILO Kernarbeitsnormen bei der EnBW über die folgenden Werte, Regelungen und Vereinbarungen um:
Die Verantwortung für unsere Mitarbeiter*innen ist ein zentraler Wert unserer Unternehmensführung. Die Anerkennung des Rechts unserer Mitarbeiter*innen auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie das Recht auf Kollektivverhandlungen (Art. 9 Abs. 3 GG) gehören zu unseren selbstverständlichen Grundwerten. Wir schützen und unterstützen das Recht auf die individuelle Vereinigungsfreiheit jedes/r Mitarbeiters*in.
Allen Mitarbeiter*innen wird gewährleistet, eine Gewerkschaft zu gründen, beizutreten, darin zu verbleiben oder einer solchen fernzubleiben, ohne dass sie Nachteile oder Sanktionen befürchten müssen. Den Mitarbeiter*innen steht es frei, eine Gewerkschaftszugehörigkeit offenzulegen. Nach unserem Verständnis gehört zur Vereinigungsfreiheit ebenfalls, dass unsere Mitarbeiter*innen an Arbeitskampfmaßnahmen teilnehmen können, wenn diese rechtmäßig sind.
Wir sind ein tarifgebundenes Unternehmen, welches sich zur Aufgabe gemacht hat, mit der Gewerkschaft Verdi stetig daran zu arbeiten, die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter*innen zu verbessern. Daher verhandeln wir in regelmäßigen Abständen umfassende Tarifverträge, in denen unter anderem die Arbeitsbedingungen, die Arbeitszeit und eine leistungsgerechte Vergütung geregelt werden.
Vereinigungsfreiheit
Wir legen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretungen und leben eine konstruktive Mitbestimmungskultur. Für uns sind unsere Betriebsräte Verhandlungspartner auf Augenhöhe. Um eine umfassende Interessenwahrnehmung der Mitarbeiter*innen gewährleisten zu können, sind die Betriebsratsgremien der Kerngesellschaften im EnBW-Konzern gesellschafts- und standortübergreifend in Sparten organisiert.
Außerdem hat die Arbeitnehmervertretung über den Konzernbetriebsrat hinaus ein Gremium gebildet, in das die (Gesamt-)Betriebsratsgremien der im Bereich der Energieversorgung tätigen Konzerngesellschaften, die Schwerbehindertenvertretung sowie die Konzernjugend- und Auszubildendenvertretung Vertreter entsenden. Dieser Arbeitskreis ist ein wichtiger Ansprech- und Verhandlungspartner der Arbeitgeberseite bei gesellschaftsübergreifenden Angelegenheiten im Bereich der Mitbestimmung und bereitet Beschlussvorschläge für die Betriebsratsgremien vor. Gleichzeitig ist er Ansprechpartner für den Vorstand.
Die Arbeitnehmervertreter besitzen insgesamt bei den Mitarbeiter*innen und dem Vorstand einen hohen Stellenwert. Beide Seiten nehmen die Belange des anderen Verhandlungspartners ernst, sodass gemeinsam konstruktiv kollektivrechtliche Lösungen im Sinne der Mitarbeiter*innen erarbeitet werden können. Hierzu gehören auch der Abschluss von Betriebsvereinbarungen wie beispielsweise zur Regelung der flexiblen Arbeitszeit. Hierdurch wird es den Mitarbeiter*innen ermöglicht, Beruf und Privatleben besser vereinen zu können und ihre Arbeitszeiten auf Familienbedürfnisse anzupassen. Die Arbeitnehmervertretung hat mit uns einen Tarifvertrag abgeschlossen, nach der betriebsbedingte Kündigungen, beispielsweise Massenentlassungen ausgeschlossen sind (FOKUS-Tarifvertrag). Dieser Tarifvertrag gilt für alle Mitarbeiter der EnBW-Kerngesellschaften.
Recht auf Kollektivvereinbarungen
Wir achten darauf, dass sämtliche für uns und unsere Mitarbeiter*innen geltende Gesetze eingehalten werden. Den Arbeitnehmervertretern kommt gem. § 80 BetrVG eine Überwachungsfunktion zu. Somit wird sichergestellt, dass Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden. Gemeinsam arbeiten wir daran, Verstößen vorzubeugen oder begangene Verstöße künftig zu vermeiden. Dabei stehen insb. die Arbeitnehmerschutzgesetze im Fokus, wie zum Beispiel das Arbeitszeit- (ArbZG), das Bundesurlaubs- (BurlG), das Mutterschutz- (MuSchG), das Elternzeit- (BEEG) und Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Hinzu kommt aber auch die Einhaltung der einschlägigen Tarifverträge, beispielsweise den Tarifvertrag für allgemeine Arbeitsbedingungen oder den Vergütungstarifvertrag, die auf die Arbeitsverhältnisse von ca. 90 % der EnBW Mitarbeiter*innen Anwendung finden:
- Mutterschutzgesetz (MuSchG): Beschäftigungsverbot von Schwangeren sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung – bei Frühgeburten 12 Wochen nach der Entbindung – unter Fortzahlung der Vergütung.
- Bundesurlaubsgesetz (BurlG): Jede/r Mitarbeiter*in hat einen gesetzlichen Anspruch auf 20 Tage Urlaub im Jahr. Wir gewähren jedem/r Mitarbeiter*in einen übergesetzlichen Urlaub von zehn weiteren Tagen (insgesamt 30 Tage). An Weihnachten und Silvester besteht ebenfalls keine Pflicht zu arbeiten, ohne dass der/dem Mitarbeiter*in ein Urlaubstag abgezogen wird. Schwerbehinderte erhalten gesetzlich einen Sonderurlaub von fünf Werktagen, den wir um einen weiteren Tag ergänzen.
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG): Jede/r AN*in hat einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in Höhe von sechs Wochen. Nach Ablauf der sechs Wochen hat jede/r AN*in einen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld in Höhe von 70 % seines Bruttoentgelts bzw. höchstens 90 % des Nettoverdienstes. Wir gewähren unseren Mitarbeiter*innen über den gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld (70 %) einen freiwilligen Zuschuss auf Krankengeld in Höhe der Differenz zwischen den Bruttobezügen aus Kranken-, Verletzten- oder Übergangsgeld und den auf Basis der Entgeltfortzahlungsbeträge zu berechnenden Nettobezügen (Krankengeldzuschuss). Der Krankengeldzuschuss ist nach der Betriebszugehörigkeit gestaffelt.
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden/Woche bei einer 5-Tage-Woche. Unsere Mitarbeiter*innen haben eine 36-Stunden-Woche. Dabei gewähren wir den Mitarbeiter*innen maximale Flexibilität, indem wir ihnen gestatten, ihre Arbeitsleistung innerhalb der Rahmenarbeitszeiten (Mo-Fr 6:00-19:00 Uhr) zu erbringen.
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG): Jede/r Mitarbeiter hat einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung. Dies bedeutet, dass jede/r Mitarbeiter*in entscheiden kann, wieviel Stunden/Woche sie/er arbeiten möchte.
Gesetzliche und freiwillige Leistungen der EnBW
In Deutschland, wo 90 % unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sind, ist im Betriebsverfassungsgesetz verankert, dass ab einer Unternehmensgröße von fünf Mitarbeitern ein Betriebsrat gegründet werden kann, der die Interessen der Arbeitnehmer kollektiv gegenüber dem Arbeitgeber vertritt. Bei der EnBW arbeiten Arbeitgeber und Betriebsrat unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften zum Wohl des Unternehmens und der Arbeitnehmer zusammen. Circa 90 % der EnBW Konzernmitarbeiter*innen sind von Tarifverträgen/-verhandlungen abgedeckt.
Globalisierung, Automatisierung und Digitalisierung treiben den Wandel der Arbeitswelt schneller als je zuvor voran. Auch die Corona-Pandemie trägt zu diesem Wandel bei. Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger leistungsfähige, gut ausgebildete, motivierte und vor allem gesunde Beschäftigte zu halten, um auf langfristige Sicht erfolgreich zu sein. Kurzum: Die Gesundheit ist das wichtigste Gut eines jeden Menschen – die Mitarbeiter*innen wiederum sind das wichtigste Gut eines Unternehmens. Dies gilt es zu bewahren und gesundheitsförderlich zu unterstützen. Genau das haben wir in der EnBW frühzeitig erkannt, denn das Thema Gesundheit/Gesundheitsförderung genießt seit einigen Jahren einen hohen Stellenwert. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) gibt es im Konzern bereits seit 15 Jahren und wird seitdem strategisch, nachhaltig und kulturell stets weiterentwickelt.
Präventiv kümmern wir uns im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements um die Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen. Wir bieten zielgerichtete und bedarfsorientierte Maßnahmen, Gesundheitstage, Gesundheitskurse, Impulsvorträge sowie weitere Angebote rund um Themen wie Bewegung, Ernährung, Stress, Work-Life-Balance und vieles mehr an.
Egal ob Ernährungsberatung, Kursen zu Stressmanagement, Rückengesundheit, Nordic-Walking, autogenem Training, progressiver Muskelentspannung oder auch Yoga – für jede*n ist etwas dabei. Unter professioneller Anleitung unserer Referent*innen sowie Trainer*innen gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten sich im Zuge des EnBW-Gesundheitsprogramms auf verschiedenster Weise je nach individuellem Bedarf gesund und aktiv zu halten bzw. zu werden.
Gesundheitsangebote
Unser arbeitsmedizinischer Dienst der EnBW ist zuständig für die ganzheitliche Beratung der Mitarbeiter*innen, des Arbeitgebers, der Führungskräfte, des Betriebsrates sowie der Sicherheitsbeauftragten zu allen Angelegenheiten rund um das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Das Aufgabenspektrum ist breit gefächert und umfasst im Wesentlichen folgende Punkte: Arbeitsmedizinische Vorsorge und Untersuchungen, jährliche Check-ups, betriebsärztliche sowie reisemedizinische Beratungen, Impfungen, Ambulanzuntersuchungen, betriebliches Eingliederungsmanagement, Teilnahme an Begehungen und Arbeitsschutzausschüssen sowie diverser Zusatzangebote wie z.B. Anträge für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille oder auch für einen höhenverstellbaren Schreibtisch.
Arbeitsmedizin
Eine eigene physiotherapeutische Behandlung ist nicht jedem Unternehmen vorbehalten. Durch die eigens angestellten Physiotherapeutinnen in der Abteilung Arbeitsmedizin und Gesundheitsmanagement der EnBW, ergibt sich ein großer Vorteil für die Gesundheit unserer Angestellten im Konzern. Zum einen haben die Mitarbeiter*innen einen niederschwelligen Zugang zu den Angeboten (vor Ort oder remote), zum anderen geht die Behandlung Hand in Hand mit der Betreuung durch den zuständigen Betriebsarzt.
Physiotherapie
Die mentale Stärke ist besonders in den heutigen doch sehr turbulenten Zeiten sowie neuen Herausforderungen ein wichtiger Gesundheitsfaktor. Die Expert*innen des psychologischen Dienstes der EnBW geben Halt sowie Unterstützung in verschiedenen Situationen und fördern die mentale Belastbarkeit. Hierbei ist es egal, ob es sich um den Wunsch einer psychologischen Beratung zu den Themen Stress und Resilienz, oder um ein belastendes persönliches Ereignis handelt – unser psychologischer Dienst ist jederzeit für die Mitarbeiter*innen da.
Psychologischer Dienst
Die Maßnahmen und Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagement bei der EnBW werden kontinuierlich ausgebaut, weiterentwickelt und erhalten einen hohen Zuspruch.
- Acht arbeitsmedizinische Zentren mit ca. 40 Teammitgliedern
- Medizinische Vorsorgeuntersuchungen: ca. 26.500 (im Jahr 2022)
- Impfungen: ca. 8.000 pro Jahr
- Physiotherapeutische Behandlungen: ca. 2.000 pro Jahr
- Psychologische Beratungen: ca. 1.700 pro Jahr
- Ca. 100 Gesundheitsangebote im Jahr