Auf Flächen der Stadt Bad Wildbad im Landkreis Calw plant die EnBW Windkraftprojekte GmbH einen Windpark mit zwei Anlagen. Das Planungsgebiet liegt auf dem Kälbling östlich des Ortsteils Calmbach.
Der geplante, rund 70 Hektar große Standort befindet sich auf dem Höhenzug „Kälbling“, rund 1 Kilometer östlich des Ortsteils Calmbach der Stadt Bad Wildbad. Der Standort befindet sich in einem Waldgebiet, das derzeit forstwirtschaftlich genutzt wird.
Die Stadt Bad Wildbad hat als Eigentümer der Fläche im November 2015 eine Ausschreibung mit dem Ziel durchgeführt, einen Projektierer für den Windpark Bad Wildbad zu finden. Der Zuschlag ging im Juli 2016 an die EnBW, die entsprechenden Verträge wurden im August 2016 unterzeichnet.
Die EnBW hat Ende Februar 2021 den Genehmigungsantrag für den Windpark mit zwei Anlagen eingereicht. Das Landratsamt Calw hat im Juni 2023 die Genehmigung erteilt. Mit dem Bau der beiden Windenergieanlagen wird in 2024 begonnen, so dass die Inbetriebnahme voraussichtlich in 2025 erfolgen kann. Erwartet wird eine Jahresleistung von 23.500 Megawattstunden. Diese Strommenge reicht rein rechnerisch für 5.600 Haushalte.
Geplant und genehmigt sind Anlagen vom Typ Vestas V162 mit 162 m Rotordurchmesser und 166 m Nabenhöhe.
Windverhältnisse
Von Dezember 2017 bis Mai 2018 hat die EnBW zum Windpark Bad Wildbad Windmessungen über einen Windmessmast durchgeführt.
Die Windverhältnisse sind eine entscheidende Größe, die über die Eignung eines Standortes für die Windenergie entscheidet. Sie ist auch ein wichtiger Aspekt in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit eines Projekts. Um hier möglichst genaue und sichere Informationen zu bekommen, hat die EnBW von Dezember 2017 bis Mai 2018 eine Windmessung mittels Windmessmast auf dem Kälbling durchgeführt. Nach Auswertung der Daten durch einen zertifizierten Windgutachter wurde eine mittlere Windgeschwindigkeit von 6,2 m/s auf Nabenhöhe 166 m ermittelt. Der Kälbling weist damit eine sehr gute Eignung für die Nutzung der Windkraft auf
Rücksicht auf Mensch und Umwelt
Bevor ein Windpark genehmigt und gebaut werden kann, sind zahlreiche Fachgutachten notwendig. Über die Gutachten wird geprüft, ob der Windpark im Einklang mit den Belangen der Bevölkerung vor Ort sowie Umwelt und Natur steht. Welche und wie viele Untersuchungen durchgeführt und Gutachten eingeholt werden, haben wir mit dem Landratsamt Calw und den Kommunen Bad Wildbad, Oberreichbach und Schömberg abgestimmt. Neben den Gutachten zum Windaufkommen sind faunistische Erhebungen ebenso notwendig wie die Erstellung von Schall- und Schattenwurfprognosen.
Artenschutz
Die umfangreichen Erhebungen zum Artenschutz wurden in den Jahren 2016 bis 2019 von Fachgutachtern durchgeführt. Die Ergebnisse sind Bestandteil des Genehmigungsantrags und beinhalten u.a. folgende Erkenntnisse über die Flora und Fauna:
- Auf dem Kälbling wurde ein Vorkommen des Wespenbussards festgestellt. Dieser Greifvogel ist aufgrund seiner Lebensweise im Wald eine im Nordschwarzwald recht häufig anzutreffende Art, da sie hier offenbar gute Lebensbedingungen vorfindet. Um Konflikte zwischen dem Betrieb des Windparks und dem Vorkommen des Wespenbussards zu vermeiden, wird die EnBW umfangreiche Maßnahmen ergreifen, die dem Schutzstatus der Art gerecht werden.
- Andere Greifvogelarten, wie der Rotmilan, sind dagegen in den offenen Landschaftsbereichen um die Ortsteile von Schömberg und Oberreichbach heimisch. Entsprechend ihrer Lebensweise finden sie hier bessere Jagdbedingungen als in den waldbestandenen Höhenzügen auf und rund um den Kälbling.
- Das Vorkommen von Fledermäusen ist in allen baden-württembergischen Waldgebieten zu erwarten und auch auf dem Kälbling konnten mehrere Fledermausarten nachgewiesen werden. Um festzustellen, ob es während des Windparkbetriebs zu Konflikten kommt, ist in den ersten Betriebsjahren ein Gondelmonitoring vorgesehen, d.h. die Anzahl der Fledermäuse auf Rotorhöhe wird erfasst. Selbstverständlich gelten für den Zeitraum dieser betriebsbegleitenden Erhebungen die vom Land Baden-Württemberg vorgeschriebenen Abschaltbedingungen.
Die Ergebnisse der naturschutzfachlichen Gutachten dienten als Entscheidungsgrundlage für die Genehmigungsbehörde, die den Eingriff in Natur und Umwelt bewertet und daraus Maßnahmen ableitet, die bei Errichtung und Betrieb des Windparks Kälbling durchzuführen sind.
Schallprognose
Für Windenergieanlagen, wie auch für andere nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu genehmigende Anlagen gelten die Schallimmissionsgrenzwerte der TA-Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm). Beispielsweise darf die Schallimmission an einem relevanten Immissionsort, in reinen Wohngebieten 35 dB (A) in der Nacht nicht überschreiten. Außerdem gelten folgende Richtwerte:
- Allgemeines Wohngebiet 40 dB (A)
- Mischgebiet 45 dB (A)
- Gewerbegebiet 50 dB (A)
- Industriegebiet 70 dB (A)
Wie hoch die Schallemissionen eines Windparks sind, wird über eine Schallprognose durch einen akkreditierten Gutachter bestimmt. Die Ergebnisse der durch das Ingenieurbüro Ramboll erstellten Schallprognose aus dem Genehmigungsantrag sind in folgender Karte dargestellt:
Die Karte zeigt die Zusatzbelastung, die von den geplanten Windenergieanlagen ausgeht. Man sieht, dass die zulässige Grenzbelastung von 35 dB(A) – das entspricht in etwa dem Lautstärkewert in einer Bibliothek – bereits vor dem Ortsrand der umliegenden Ortschaften Calmbach, Oberreichenbach und Schömberg erreicht wird. Das ist auf die große Entfernung des Windparks von mehr als 1.000 m zu den Ortschaften zurückzuführen.
Die obige Karte zeigt die Zusatzbelastung des Windparks, im Schallgutachten werden außerdem mögliche bestehende Vorbelastungen untersucht und die Gesamtbelastung an den relevanten Immissionsorten ermittelt. Dieses Gutachten diente der Genehmigungsbehörde als Entscheidungsgrundlage in Bezug auf die Zulässigkeit der Schallimmissionen des Windparks.
Schattenwurfprognose
Windenergieanlagen erzeugen durch die Rotorkreisbewegung einen bewegten Schatten, den so genannten periodischen Schattenwurf, der im Gegensatz zum statischen Schatten eines stehenden Objekts, z. B. des Turms der Windkraftanlage, als störende Immission zu werten ist. Damit unterliegt der Schattenwurf wie auch die Schallemissionen ebenfalls den Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Für den Schattenwurf gelten daher folgende Grenzwerte, die von unserer Planung eingehalten werden müssen. Auf einen bestimmten Punkt (z. B. Wohnhaus, Bürogebäude) sind im Jahr max. 8 Stunden Schattenwurf von Windkraftanlagen zulässig. Zudem dürfen von diesen 8 Stunden nicht mehr als 30 Minuten auf einen einzelnen Tag fallen.
Sollte diese Zeit überschritten werden, müssen die Windkraftanlagen so lange abgeschaltet werden, wie ihr Schatten auf den Immissionsort fällt.
Um zu prognostizieren, wie sich der Schattenwurf von geplanten Windenergieanlagen verhält, gibt es Berechnungsmodelle. Damit kann der über das Jahr auftretende maximale Schattenwurf einer Windkraftanlage zuverlässig bestimmt werden. Im Modell wird davon ausgegangen, dass die Sonne immer scheint und nie Wolken am Himmel zu sehen sind. Das Ergebnis bezeichnet man als die „Astronomisch maximal mögliche Schattenwurfdauer“. Tatsächlich ist der auftretende Schattenwurf über das Jahr gesehen deutlich geringer. Als Faustformel gilt: 30 Stunden „Astronomisch maximal möglicher Schattenwurf“ entsprechen ca. 8 Stunden tatsächlichem Schattenwurf. Daher ist in den nachfolgenden Karten die 30-Stunden-Grenze eingezeichnet, die den Bereich markiert, in dem Überschreitungen der Grenzwerte zu erwarten sind.
Die Prognose dient letztlich übrigens nur dazu, festzustellen, ob es Überschreitungen an den relevanten Immissionsorten gibt. Sollte dies der Fall sein, muss eine Abschaltautomatik in die Windkraftanlagen eingebaut werden. Sie stellt zuverlässig sicher, dass die 8 Stunden im Jahr und 30 Minuten am Tag auf jeden Fall eingehalten werden.
Durch die Topographie des Kälblings und den im östlichen Bereich liegenden Windpark wird der Schattenwurf in Richtung Calmbach quasi „abgeschnitten“ und erreicht nur sehr wenige Bereiche am Rand des Ortes. Die Ortschaften Oberreichenbach und Schömberg sind nicht vom Schattenwurf der geplanten Windenergieanlagen betroffen.
Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine beim Bau des Windparks Bad Wildbad. Sie finden an dieser Stelle aktuelle Informationen zum Planungs- und Genehmigungsprozess sowie zum Baufortschritt:
Beginn Ausschreibungsverfahren
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November 2015
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Zuschlag für EnBW
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Juli 2016
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Vertragsunterzeichnung
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August 2016
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Erstellung ökologische Gutachten
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August 2016 bis August 2017
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Einreichung Genehmigungsantrag für drei WEA vom Typ Senvion M3.4
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Mitte Januar 2019
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Öffentliche Auslegung der Unterlagen des Genehmigungsantrags
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21. Januar bis zum 15. Februar 2019
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Insolvenz des Herstellers Senvion. In der Folge Umplanung des Projekts auf einen neuen Anlagentyp.
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Herbst 2019
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Antragstellung für 2 WEA vom Typ Vestas V162
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Februar 2021
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Genehmigung
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Juni 2023
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EEG-Ausschreibung
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August 2023
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Rodung
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Herbst/Winter 2023/24
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Baubeginn
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Anfang 2024
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Voraussichtliche Inbetriebnahme
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2024/25
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Die EnBW möchte die Energiewende vorantreiben und strebt darüber hinaus eine Beteiligung der Bürger und Kommunen an. Im Fall des Windparks auf dem Kälbling haben wir mit der Stadt vereinbart, dass es sowohl für die Bürger der Stadt als auch für die Stadtwerke eine Möglichkeit gibt, sich finanziell am Projekt zu beteiligen. Alle Details dazu werden rechtzeitig – auch an dieser Stelle - bekannt gegeben, sobald alle Rahmenbedingungen (Windmessung, Anlagentyp, Gutachten) des Projektes bekannt sind.