Auf der Gemarkung Grömbach im Landkreis Freudenstadt baut die EnBW Windkraftprojekte GmbH einen Windpark mit zwei Anlagen. Der Standort liegt südwestlich von Grömbach im „Gerechtigkeitswald“.
Die aktuelle Fläche ist im Flächennutzungsplan 2003, Teilfortschreibung 2010, TVR Grömbach „Kreuzbuche/Brändlesteich“ des Gemeindeverwaltungsverbands Pfalzgrafenweiler als Konzentrationszone für Windkraftanlagen ausgewiesen. Die Gemeinde Grömbach hat bereits im Jahr 2008 einen Nutzungsvertrag über die Nutzung der gemeindeeigenen Grundstücke im Gerechtigkeitswald zum Betrieb von Windkraftanlagen abgeschlossen. Im September 2015 wurden Gestattungsverträge mit ForstBW abgeschlossen.
Der Genehmigungsantrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz wurde überarbeitet und in 2021 erneut gestellt. Das Landratsamt Freudenstadt hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung am 03.11.2022 erteilt. Nach Teilnahme am Ausschreibungsverfahren „Wind an Land“ der Bundesnetzagentur in 2023 kann der Windpark frühestmöglich im 3./4. Quartal 2024 in Betrieb gehen.
Anlagenanzahl & Anlagentyp
Die EnBW baut zwei Windkraftanlagen vom Typ Vestas V 136 am Standort. Sie haben einen Rotordurchmesser von 136 Metern und eine Nabenhöhe von 169 Metern (inklusive einer Fundamenterhöhung von 3m) bei einer Leistung von 3,45/3,6 MW. Das entspricht einer Gesamtleistung von 6,9/7,2MW. Diese Strommenge reicht rein rechnerisch für die Versorgung von ca. 5.000 Haushalten. Über den Windpark können rein rechnerisch rund 13.700 Tonnen CO₂-Emissionen eingespart werden.
Windverhältnisse
Die Windverhältnisse sind eine entscheidende Größe, die über die Eignung eines Standortes für die Windenergie entscheidet. Sie ist auch ein wichtiger Aspekt in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit eines Projekts. Um hier möglichst genaue und sichere Informationen zu bekommen, hat die EnBW von November 2015 bis November 2016 Windmessungen mit einem LiDAR-Gerät durchgeführt. Nach Abschluss der Windmessung werden die Messdaten von einem externen Fachgutachter ausgewertet.
Wir gehen derzeit von Windgeschwindigkeiten zwischen 6,0-6,1 m/s auf Nabenhöhe (166 m über Grund) aus. Die LiDAR-Technologie hat sich in den letzten Jahren in der Windbranche durchgesetzt und entspricht neben den normalen Windmessmasten dem aktuellen Stand der Technik. Bei diesem Fernerkundungsverfahren werden Laserstrahlen innerhalb kürzester Zeit nacheinander in verschiedene Himmelsrichtungen gesendet. Durch Rückstreuung an den Partikeln in der Atmosphäre (Dopplereffekt) können somit sehr genaue Rückschlüsse auf die aktuelle Windgeschwindigkeit sowie Windrichtung in verschiedenen Höhen bis zu 200 Meter über Grund gezogen werden. Zusätzlich zeichnen Sensoren die Temperatur und Luftfeuchtigkeit sowie den Luftdruck auf. Die Messdaten werden kontinuierlich aufgezeichnet und täglich über ein GSM-Modem übertragen.
Rücksicht auf Mensch und Umwelt
Bevor ein Windpark genehmigt und gebaut werden kann, sind zahlreiche Fachgutachten notwendig. Über die Gutachten wird geprüft, ob der Windpark im Einklang mit den Belangen der Bevölkerung vor Ort sowie Umwelt und Natur steht. Welche und wie viele Untersuchungen durchgeführt und Gutachten eingeholt werden, wird mit dem Landratsamt Freudenstadt abgestimmt und festgelegt. Neben den Gutachten zum Windaufkommen sind faunistische Erhebungen ebenso notwendig wie die Erstellung von Schall- und Schattenwurfprognosen.
Untersuchungen zum Thema Schallimissionen der Windkraftanlagen haben ergeben, dass alle gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden. Die Untersuchungen wurden von einem externen Gutachter durchgeführt.
Schallimissionen
Windenergieanlagen erzeugen durch die Rotorkreisbewegung so genannten Schattenschlag, der im Gegensatz zum normalen Schatten eines stehenden Objekts, z. B. des Turms der Windkraftanlage, als störende Immission zu werten ist und damit wie der Schall ebenfalls den Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes unterliegt. Für Schattenwurf gelten daher auch strenge Grenzwerte, die von unserer Planung eingehalten werden müssen. Auf einen bestimmten Punkt (z. B. Wohnhaus, Bürogebäude) sind im Jahr max. 8 Stunden Schattenwurf von Windkraftanlagen zulässig. Zudem dürfen von diesen 8 Stunden nicht mehr als 30 Minuten auf einen einzelnen Tag fallen. Sollte diese Zeit überschritten werden, müssen die betreffenden Windkraftanlagen so lange abgeschaltet werden, wie ihr Schatten auf den Immissionsort fällt.
Um zu prognostizieren, wie sich der Schattenwurf von Windenergieanlagen verhält, die noch gar nicht gebaut worden sind, gibt es Berechnungsmodelle. Damit kann der über das Jahr auftretende maximale Schattenwurf einer Windkraftanlage zuverlässig bestimmt werden. Im Modell wird davon ausgegangen, dass die Sonne immer scheint und nie Wolken am Himmel zu sehen sind. Das Ergebnis bezeichnet man als die „Astronomisch mögliche Schattenwurfdauer“. Tatsächlich ist der auftretende Schattenwurf über das Jahr gesehen deutlich geringer. Als Faustformel gilt: 30 Stunden „Astronomisch möglicher Schattenwurf“ entsprechen ca. 8 Stunden tatsächlichem Schattenwurf. Die Prognose dient letztlich übrigens nur dazu festzustellen, ob es Überschreitungen gibt. In diesem Fall muss eine Abschaltautomatik in die Windkraftanlagen eingebaut werden, die dann dafür sorgt, dass die 8 Stunden im Jahr und 30 Minuten am Tag auf jeden Fall eingehalten werden. Und zwar unabhängig davon, ob achteinhalb, 30 oder mehr Stunden im Jahr auftreten, die 8 Stunden sind bindend!
Schattenwurfprognose
Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine beim Bau des Windparks Grömbach. Sie finden an dieser Stelle aktuelle Informationen zum Planungs- und Genehmigungsprozess sowie zum Baufortschritt:
Abschluss Verträge Gemeinde Grömbach und Altus AG
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August 2008
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Übertragung des Projekts auf EnBW Altus Projektentwicklung mbH
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Juli 2009
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Unterzeichnung Pachtverträge mit ForstBW
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September 2015
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Erneute Einreichung des Genehmigungsantrags
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2021
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Erhalt immissionschutzrechtliche Genehmigung
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03.11.2022
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Investitionsentscheidung
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28.03.2023
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Vorbereitung der Waldflächen
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Winter 2023/2024
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Bau der Fundamente
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Frühjahr/Sommer 2024
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Lieferung der Windenergieanlagen
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Sommer/Herbst 2024
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geplante Inbetriebnahme
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01.12.2024
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Die EnBW möchte die Energiewende vorantreiben und strebt darüber hinaus eine Miteinbeziehung der Bürger bzw. der Kommunen an. Wir bieten maßgeschneiderte Beteiligungsmodelle an, die auf die jeweiligen Besonderheiten und Anforderungen vor Ort Rücksicht nehmen. Die konkrete Ausgestaltung wird in Absprache mit der Gemeinde Grömbach festgelegt. Alle Details dazu werden rechtzeitig – auch an dieser Stelle – bekannt gegeben.
Zahlreiche Studien belegen, dass ein dauerhafter Wertverlust nicht durch Windenergieanlagen versucht ist. Maßgebliche Gründe, die den Wert beeinflussen, sind vielmehr in ökonomischen und demografischen Einflüssen zu sehen.
Wird der Wert meiner Immobilie durch die Errichtung der Windenergieanlagen beeinträchtigt?
Aufgrund kontinuierlicher aerodynamischer Verbesserungen verursachen moderne Windenergieanlagen nur noch moderate Betriebsgeräusche. Bei maximaler Anlagenauslastung (Nennleistung), d.h. bei hohem Windaufkommen, liegen die Geräuschemissionen an der Nabe bei rund 106 dB (A). Mit zunehmender Entfernung baut sich der Schall jedoch ab, so dass die gebietsbezogenen Immissionsrichtwerte der TA-Lärm eingehalten werden.
Wie laut sind WEA in der Regel? Werden die strengen Grenzwerte für Schallimmissionen eingehalten?
„Wind ist nicht alles, aber ohne Wind ist alles nichts.“ Diese Devise der Planer von Winkparks deutet an, dass für die Wirtschaftlichkeit eines Windparks nicht allein die Windhöffigkeit entscheidend ist. Auch Faktoren wie die Infrastruktur, die Möglichkeiten zur Zuwegung und für den Netzanschluss spielen bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeit eine Rolle.
Wovon hängt die Wirtschaftlichkeit eines Windkraftprojekts ab?
Bislang gibt es keine wissenschaftlichen Hinweise, dass Infraschall deutlich unterhalb der Wahrnehmungsschwelle, wie er von Windenergieanlagen ausgeht, Gesundheitsprobleme verursacht. Der Betrieb von Windenergieanlagen ist jedoch mit einem hörbaren Betriebsgeräusch verbunden, das bei sehr geringem Abstand zu einer erheblichen Belästigung führen kann. Bei richtiger Planung und mit ausreichendem Abstand zur Wohnbebauung gehen von Windenergieanlagen keine erheblichen Geräuschbelästigungen aus. Die WHO empfiehlt hier die nächtliche Einhaltung eines Außenpegels von 40 dB(A).
Ausführliche Informationen zum Themengebiet Infraschall inklusive der wissenschaftlichen Studie „Tieffrequente Geräuschemissionen inkl. Infraschall von Windenergieanlagen und anderen Quellen“ finden Sie auf den Internetseiten der LUBW.