Im Saarland auf einer Fläche in der Gemarkung Ihn (Gemeinde Wallerfangen) im Landkreis Saarlouis plant die EnBW Windkraftprojekte GmbH (EnBW) gemeinsam mit ihrem Kooperationspartner GAIA, der Gesellschaft für Alternative Ingenieurtechnische Anwendungen mbH, eine Windenergieanlage.
Der Standort der geplanten Anlage liegt nordöstlich von Ihn, nordwestlich von Rammelfangen und südöstlich von Niedaltdorf. Die Flächen werden landwirtschaftlich genutzt. Sie befinden sich in einem Gebiet, das ursprünglich von der Gemeinde Wallerfangen als Windenergie-Potenzial-Fläche ausgewiesen war: In ihrem Beschluss vom 12.12.2016 zur „Aufstellung der Teiländerung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wallerfangen – Planungsrechtliche Steuerung von Windenergieanlagen/Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ hatte die Gemeinde die Flächen in der Planung und im Flächennutzungsplan aufgenommen. Allerdings hat der Gemeinderat am 16.04.2019 beschlossen, den Aufstellungsbeschluss aufzuheben und das Planungsverfahren formell einzustellen. Daher ist ein Genehmigungsverfahren nach § 35 BauGB „Bauen im Außenbereich“ möglich.
Für den Standort wurde am 17. Dezember 2020 ein Genehmigungsantrag beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) eingereicht. Das Genehmigungsverfahren wurde gem. § 4 BImSchG in Verbindung mit § 19 BImSchG beantragt.
Anlagenanzahl und Anlagentyp
Für den Standort ist eine Windenergieanlage der Firma Vestas vom Typ Vestas V162-5.6 MW mit einer Leistung von 5,6 MW geplant. Die Anlage hat eine Nabenhöhe von 166 m und einem Rotordurchmesser von 162 m.
Die Belange von Mensch und Natur
Im Rahmen des laufenden Genehmigungsverfahrens prüft die Genehmigungsbehörde – wie im Bundesimmissionsschutzgesetz festgelegt –, ob in dem betreffenden Gebiet öffentliche Belange mit der Windenergieplanung vereinbar sind. In einem solchen Verfahren werden die Auswirkungen der Anlage u.a. auf Mensch, Umwelt und sonstige Sachgüter beurteilt.
So wurde im Vorfeld unter anderem das Aufkommen „windkraftsensibler“ Vogel- und Fledermausarten untersucht sowie Schall- und Schattenwurfgutachten erstellt. Die Träger öffentlicher Belange – wie beispielsweise die Kommunen, oder bedarfsweise auch die Flugsicherung – werden dabei beteiligt und geben ihre fachlichen Stellungnahmen ab.
An allen Immissionsorten wird der maßgebliche Immissionsrichtwert nach TA Lärm unterschritten und damit eingehalten. Von der geplanten Windenergieanlage sind keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche zu erwarten.
Windenergieanlagen erzeugen durch die Rotorkreisbewegung so genannten Schattenschlag, der im Gegensatz zum normalen Schatten eines stehenden Objekts, z. B. des Turms der Windkraftanlage, als störende Immission zu werten ist und damit wie der Schall ebenfalls den Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes unterliegt. Für Schattenwurf gelten daher auch strenge Grenzwerte, die von unserer Planung eingehalten werden müssen. Auf einen bestimmten Punkt (z. B. Wohnhaus, Bürogebäude) sind im Jahr max. 8 Stunden Schattenwurf von Windkraftanlagen zulässig. Zudem dürfen von diesen 8 Stunden nicht mehr als 30 Minuten auf einen einzelnen Tag fallen. Sollte diese Zeit überschritten werden, müssen die betreffenden Windkraftanlagen so lange abgeschaltet werden, wie ihr Schatten auf den Immissionsort fällt.
Um zu prognostizieren, wie sich der Schattenwurf von Windenergieanlagen verhält, die noch gar nicht gebaut worden sind, gibt es Berechnungsmodelle. Damit kann der über das Jahr auftretende maximale Schattenwurf einer Windkraftanlage zuverlässig bestimmt werden. Im Modell wird davon ausgegangen, dass die Sonne immer scheint und nie Wolken am Himmel zu sehen sind. Das Ergebnis bezeichnet man als die „Astronomisch mögliche Schattenwurfdauer“. Tatsächlich ist der auftretende Schattenwurf über das Jahr gesehen deutlich geringer. Als Faustformel gilt: 30 Stunden „Astronomisch möglicher Schattenwurf“ entsprechen ca. 8 Stunden tatsächlichem Schattenwurf. Daher ist in den nachfolgenden Karten die 30-Stunden-Grenze eingezeichnet, die den Bereich markiert, in dem Überschreitungen der Grenzwerte zu erwarten sind.
Die Prognose dient letztlich übrigens nur dazu, festzustellen ob es Überschreitungen gibt. In diesem Fall muss eine Abschaltautomatik in die Windkraftanlagen eingebaut werden, die dann dafür sorgt, dass die 8 Stunden im Jahr und 30 Minuten am Tag auf jeden Fall eingehalten werden. Und zwar unabhängig davon ob achteinhalb, 30 oder mehr Stunden im Jahr auftreten, die 8 Stunden sind bindend!
Die Schattenwurfprognose für den Windpark Ihn kommt zu dem Ergebnis, dass an drei von 13 betrachteten Immissionsorten die Richtwerte von astronomisch maximal möglichen 30 Stunden/Jahr sowie 30 Minuten/Tag überschritten werden. Durch technische Maßnahmen in Form einer automatischen Abschaltung kann sichergestellt werden, dass in Zeiten des astronomisch möglichen Schattenwurfs bei entsprechenden Lichtverhältnissen die Anlage abgeschaltet wird. Auf diese Weise können Beeinträchtigungen vermieden werden.
Flora und Fauna
Für das Windenergieprojekt Ihn sind insbesondere faunistische Erhebungen mit besonderem Augenmerk auf Vögel und Fledermäuse durchgeführt worden.
Nach den Erkenntnissen der Begutachtungen sowie unter Beachtung entsprechender Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind keine Verbotstatbestände gem. §44 BNatSchG für planungsrelevante Großvögel gegeben. Es werden keine bedeutsamen Rastvogelhabitate durch die geplante WEA beeinträchtigt.
Für vorkommende Fledermäuse wird ein Abschaltalgorithmus für die geplante Einzelanlage im Zeitraum Anfang April bis Ende Oktober für den Nachtbetrieb als Vermeidungs- bzw. Verminderungsmaßnahme des Eintretens eines Verbotstatbestands nach § 44 BNatSchG empfohlen. Zudem soll ein zusätzliches zweijähriges Höhenmonitoring durchgeführt werden, um die genauen Aktivitätsdichten aller Arten in Höhe der Gondel festzustellen und daraus ein genaues Bild der notwendigen standortspezifischen Abschaltzeiträume zu generieren.
Kontakt
Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine beim Bau des Windparks Ihn. Sie finden an dieser Stelle aktuelle Informationen zum Planungs- und Genehmigungsprozess sowie zum Baufortschritt:
Untersuchungen für Umweltgutachten
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2019/2020
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Einreichung Genehmigungsantrag
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Dezember 2020
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Erhalt der Genehmigung
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Quartal 4 2021
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Zuschlagserteilung EEG-Ausschreibung
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Quartal 1 2022
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Baubeginn
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Quartal 2 2022
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Inbetriebnahme
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Quartal 2 2023
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Die EnBW möchte die Energiewende vorantreiben und strebt darüber hinaus eine Beteiligung der Bürger und Kommunen an. Details dazu im Zusammenhang mit dem Projekt Windpark Ihn werden rechtzeitig – auch an dieser Stelle - bekannt gegeben, sobald alle Rahmenbedingungen (Windmessung, Anlagentyp, Gutachten) des Projektes bekannt sind.