Rund sechs Kilometer östlich der Stadt Querfurt im Saalekreis in Sachsen-Anhalt hat die EnBW im Jahr 2020 den Windpark Obhausen erworben, mit dem Ziel die Anlagen zu „repowern“. Dabei werden die bestehenden Windenergieanlagen komplett zurückgebaut und durch modernere und leistungsstärkere Anlagen der aktuellen Generation ersetzt.
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Das Vorhabengebiet mit einer Fläche von ca. 280 ha ist im sachlichen Teilplan Wind des Regionalen Entwicklungsplanes Halle 2010 als Vorranggebiet mit der Wirkung eines Eignungsgebietes für die Nutzung der Windenergie ausgewiesen (Nr. XV Obhausen (SK)). Sowohl die bestehenden wie auch die geplanten Anlagen befinden sich auf landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Anlagenanzahl & Anlagentyp:
Am Standort stehen derzeit 20 Windenergieanlagen der EnBW vom Typ Enercon E-66 18.70 mit einer Nabenhöhe von 86 m. Für den geplanten Windpark Obhausen sind neue Anlagen vom Typ Enercon E-160 mit jeweils 5,56 MW Leistung und einer Nabenhöhe von 166 m innerhalb des Vorranggebietes vorgesehen.
Um die neuen Anlagen errichten zu können, muss der Großteil der Bestandsanlagen der EnBW zurückgebaut werden. Ein Teil der bestehenden Anlagen bleibt bis zum Ende der technischen Lebenszeit in Betrieb und kann weiterhin grünen Strom produzieren.
Windmessung
Die Windverhältnisse sind eine entscheidende Größe, um die Eignung eines Standortes für die Windenergie zu beurteilen. Durch die Nutzung des Vorhabengebietes für die Windenergie in den vergangenen Jahren ergeben sich genaue Erfahrungswerte zur Windhöffigkeit. Die EnBW hat aufgrund der Bestandsanlagen am Standort Obhausen alle wichtigen Parameter für die Einschätzung der Windhöffigkeit vorliegen.
Die Belange von Mensch und Natur
Bei der Auswahl der Windenergieanlagenstandorte versuchen wir diese so zu platzieren, dass ein aus natur- und artenschutzfachlicher, umweltökologischer und ökonomischer Sicht geringstmöglicher Eingriff verursacht wird.
Bei der Festlegung der Standorte der Windenergieanlagen wurden frühzeitig die Belange von Mensch und Natur berücksichtigt. Schon vor der Einreichung des Genehmigungsantrages nach BImSchG durch die EnBW ist die Vorrangfläche Obhausen einer umfangreichen Prüfung durch die Planungsregion Halle unterzogen worden. Neben den Gutachten zu den Windverhältnissen werden auch avifaunistische, faunistische und technische Gutachten (z.B. Schall-, Schattenwurf- und Standsicherheitsgutachten) im Auftrag der EnBW erstellt.
Durch die Gutachten kann die Erheblichkeit des Eingriffs in den bestehenden Naturhaushalt, inklusive einer Bewertung des Eingriffs in das Landschaftsbild, bewertet werden. Die Eingriffe werden im „Landschaftspflegerischen Begleitplan“ aufgezeigt und über die gesetzliche Vorschrift der Eingriffsregelung ausgeglichen.
Alle Gutachten werden durch unabhängige und zertifizierte Büros erstellt.
Netzanbindung
Der genaue Netzverknüpfungspunkt des geplanten Windparks steht derzeit noch nicht fest. Theoretisch machbar wäre eine Einspeisung am windparkeigenen Umspannwerk der bestehenden Anlagen, welches sich im Bereich der 110 kV-Hochspannungsleitung innerhalb des Vorranggebietes befindet. Eine Einspeisung am derzeit geplanten Umspannwerk des Netzbetreibers im Bereich Querfurt wäre ebenfalls denkbar.
Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine beim Bau des Windenergieprojekts Obhausen. Sie finden an dieser Stelle aktuelle Informationen zum Planungs- und Genehmigungsprozess sowie zum Baufortschritt:
Abschluss von Pachtverträgen für das Repowering:
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Ab 2019
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Erwerb des bestehenden Windparks Obhausen:
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2020
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Start der naturschutzfachlichen Untersuchungen:
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2021
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Vorstellung des Projektes im Gemeinderat Obhausen und im Gemeinderat Nemsdorf-Göhrendorf im April, Abschluss der naturschutzfachlichen Untersuchungen:
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2022
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Antragseinreichung nach BImSchG:
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12 / 2023
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Inbetriebnahme voraussichtlich:
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2026
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Die EnBW möchte die Energiewende vorantreiben und strebt darüber hinaus an, die Bürger bzw. die Kommunen mit einzubeziehen. Wir bieten maßgeschneiderte Beteiligungsmodelle an, die auf die jeweiligen Besonderheiten und Anforderungen vor Ort Rücksicht nehmen. Die konkrete Ausgestaltung wird in Absprache mit der Verbandsgemeinde Weida-Land festgelegt. Alle Details dazu werden rechtzeitig – auch an dieser Stelle - bekannt gegeben.