In Kooperation mit der GAIA mbH plant die EnBW in Rheinland-Pfalz, in der Gemeinde Hellertshausen, Landkreis Birkenfeld, auf dem Gebiet „Vierherrenwald“ einen Windpark mit fünf Windenergieanlagen. Mit dem Windpark sollen zukünftig rein rechnerisch rund 14.000 Haushalte versorgt werden.
Der Standort für den geplanten Windpark befindet sich im Hundsrück im Landkreis Birkenfeld. Das Plangebiet „Vierherrenwald“ liegt südöstlich des Idarkamms in der Gemeinde Hellertshausen (Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen). Die aktuell vorgesehenen Flächen befinden sich im Eigentum von Privatpersonen bzw. der Gemeinde Hellertshausen.
Die Windenergieanlagen sollen für etwa 25-30 Jahre in Betrieb sein. Der Betreiber ist nach Baugesetzbuch zum Rückbau verpflichtet. Hierfür wird gegenüber dem Landkreis Birkenfeld eine Bürgschaft hinterlegt, deren Höhe die Genehmigungsbehörde festsetzt. Es bestehen derzeit keine Pläne für ein späteres Repowering der Windenergieanlagen.
„Vierherrenwald Süd“ und „Vierherrenwald Nord“
In einer frühen Projektphase stand die Möglichkeit im Raum, im Bereich des Idarkamms nördlich des Planungsraums weitere Windenergieanlagen zu errichten. Das Land Rheinland-Pfalz hat durch die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms 2017 planungsrechtliche Klarheit geschaffen und die Errichtung von Windenergieanlagen innerhalb der Naturparkkernzone ausgeschlossen. Die Projektnamen „Vierherrenwald Süd“ und „Vierherrenwald Nord“ werden vereinzelt noch verwendet, jedoch wird das Projekt „Vierherrenwald Nord“ nicht weiterverfolgt.
Anlagenanzahl und Anlagentyp
Aktuell sind fünf Anlagen vom Typ Senvion M140 mit einer Nennleistung von 3,6 MW, einer Nabenhöhe von 160 bzw. 130 Metern und einem Rotordurchmesser von 140 Metern geplant. Sollte im Laufe des Entwicklungsprozesses eine andere Anlage als effektiver eingestuft werden und diese ebenfalls die Einhaltung aller Immissionsrichtwerte garantieren, wird der Anlagentyp ggf. angepasst.
Pro Anlage können rein rechnerisch rund 2.800 Haushalte – bei angenommenem Durchschnittsverbrauch von 3.500 kWh/a je Haushalt - mit erneuerbarem Strom versorgt werden. Außerdem spart jede Anlage pro Jahr rund 6.700 Tonnen CO₂ ein.
Windverhältnisse
Zwischen Februar 2017 und März 2018 hat die EnBW eine LiDAR-Messung durchgeführt. Die LiDAR-Technologie hat sich in den letzten Jahren in der Windenergiebranche durchgesetzt und entspricht neben den normalen Windmessmasten dem aktuellen Stand der Technik. Bei diesem Fernerkundungsverfahren werden Laserstrahlen innerhalb kürzester Zeit nacheinander in verschiedene Himmelsrichtungen gesendet. Durch Rückstreuung an den Partikeln in der Atmosphäre (Dopplereffekt) können genaue Rückschlüsse auf die aktuelle Windgeschwindigkeit sowie Windrichtung in verschiedenen Höhen bis zu 200 Meter über Grund gezogen werden. Zusätzlich messen Sensoren Temperatur und Luftfeuchtigkeit sowie den Luftdruck. Die Messdaten werden kontinuierlich aufgezeichnet und täglich über ein Modem übertragen.
Die hochsensible Messtechnik ist in einem kleinen Messcontainer auf einem Autoanhänger untergebracht. Dabei wird die unabhängige Stromversorgung durch eine Methanol-Brennstoffzelle sowie zwei Solar-Panels gewährleistet. Die Vorteile dieser Messmethode gegenüber einem Messmast sind vor allem der rasche Auf- und Abbau sowie der geringe Platzbedarf.
Die Messungen haben eine Windgeschwindigkeit von durchschnittlich 6,5 m/s auf Nabenhöhe ergeben.
Kabeltrasse
Der geplante Netzanschluss des Windparks Vierherrenwald erfolgt im Umspannwerk Niederwörresbach. Zwischen dem Windpark und dem Umspannwerk wird auf ca. 14 km Länge ein Mittelspannungskabel unterirdisch verlegt.
Rücksicht auf Mensch und Umwelt
Bevor ein Windpark genehmigt und gebaut werden kann, sind zahlreiche Fachgutachten notwendig. Über die Gutachten wird geprüft, ob der Windpark im Einklang mit den Belangen der Bevölkerung vor Ort sowie Umwelt und Natur steht. Welche und wie viele Untersuchungen durchgeführt und Gutachten eingeholt werden, wird mit der Kreisverwaltung Birkenfeld abgestimmt und festgelegt. Neben den Gutachten zum Windaufkommen sind faunistische Erhebungen ebenso notwendig wie die Erstellung von Schall- und Schattenwurfprognosen.
Für den Windpark Vierherrenwald haben 2014 und 2015 ökologische Untersuchungen zur Avifauna und zum Fledermausbestand stattgefunden. Die Fauna-Untersuchungen richten sich nach dem „Naturschutzfachlichen Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in Rheinland-Pfalz-Artenschutz (Vögel, Fledermäuse) und NATURA 2000-Gebiete“. Dementsprechend wurden Erfassungen zu Groß- und Greifvögeln mit z.B. einer konkretisierenden Raumnutzungsanalyse zum Rotmilan, Gast- und Rastvogelerfassungen sowie Erhebungen zu Brutvögeln durchgeführt. Zudem wurde das Aufkommen von Zugvögeln ermittelt und der Kranichzug betrachtet. Um ein exaktes Bild über Vorkommen des Haselhuhns zu erhalten, beschäftigten sich 3 Gutachterbüros mit dieser Thematik. Um die Fledermausfauna zu erfassen, wurden Batcorder eingesetzt sowie Netzfänge durchgeführt oder Fledermäuse mit Sendern versehen.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Der Windpark Vierherrenwald ist in einem Forst mit überwiegendem Nadelbaumbestand geplant. Für den Windpark werden ca. 6 ha Waldfläche dauerhaft, das heißt für die Betriebsdauer der Windenergieanlagen, gerodet. Ca. 4,8 ha werden temporär gerodet, das heißt es wird unverzüglich nach Beendigung der Bauarbeiten wieder an Ort und Stelle aufgeforstet. In die Berechnung sind auch Flächen eingeflossen, die wegen Sturmwurf derzeit nicht bewaldet sind bzw. nur mit jungen Pflanzen aufgeforstet wurden. Die dauerhaften Eingriffe und negative Wirkungen auf geschützte Arten werden u. a. durch folgende Maßnahmen ausgeglichen:
- Ein ca. 3 ha altes Laubholzareal wird dauerhaft aus der Nutzung genommen Diese Stilllegung des alten Laubwaldes ist eine Artenschutzmaßnahme, die hauptsächlich positiv für die Fledermäuse wirkt. Es wird hochwertiges Habitat geschützt, das sich in den nächsten 20-30 Jahren ohne forstliche Eingriffe weiter entwickeln kann. Insgesamt hat eine solche Waldentwicklung eine große positive ökologische Wirkung auf viele waldbewohnende Arten, die auf alte Laubholzstrukturen mit hohem Totholzanteil angewiesen sind);
- Waldrandneuanlage auf ca. 1 ha;
- Entfichtungen (ca. 0,3 ha);
- Anlage von natürlich gestuften Waldsäumen;
- Anlage einer Schmetterlingswiese (ca. 0,7 ha);
- Anlage von Geheckmöglichkeiten für die Wildkatze;
- Dauerhafter Schutz von Fledermausquartieren;
- Verbesserung der Durchgängigkeit von Gewässern im Vierherrenwald;
- Pflanzung von fruktifizierenden Gehölzen für die Haselmaus.
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Termine
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Ein Projekt der GAIA mbH und der EnBW AG
Die EnBW AG und die GAIA mbH haben sich im Zuge der Entwicklung, des Baus und Betriebs von Windenergieanlagen für eine Kooperation in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Saarland und Teilbereichen in Hessen ausgesprochen. Die beiden Unternehmen bringen dabei ihre Kompetenzen und Netzwerke ein, um bestmöglich Synergien zum Ausbau der Windenergie zu nutzen. Im Rahmen der Kooperation übernimmt GAIA die Entwicklung des Windparks. Der anschließende Betrieb wird von der EnBW übernommen.
GAIA erneuerbare Energien
Die Gesellschaft für Alternative Ingenieurtechnische Anwendungen, GAIA mbH, wurde 1999 gegründet und zählt zu den Pionieren der erneuerbaren Energien in Südwestdeutschland. GAIA plant, projektiert und errichtet Windkraftanlagen in Rheinland-Pfalz/Saarland und Hessen. Das Unternehmen initiiert Windenergie-Projekte, akquiriert die Standorte, führt alle Planungen durch und errichtet die Anlagen schlüsselfertig. Darüber hinaus bietet GAIA die Betriebsführung (Verwaltung, Wartung und Instandhaltung) von Windenergieanlagen an. Bis heute hat GAIA mehr als 100 Windenergieanlagen mit einer Gesamtnennleistung von rund 232 Megawatt (MW) realisiert.
Weitere Geschäftsfelder des Unternehmens sind die Planung und Errichtung von Photovoltaikanlagen und von Ladestationen für die Elektromobilität. Das Unternehmen hat heute 50 Mitarbeiter..
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Der EnBW-Konzern ist entlang der gesamten Wertschöpfungskette in Deutschland und Europa tätig und verfügt über ein breites Geschäftsportfolio. Mit rund 22.000 Mitarbeitern versorgt er rund 5,5 Millionen Kunden mit Strom, Gas, Wasser und energienahen Produkten und Dienstleistungen.
Die EnBW errichtet und betreibt Windkraftanlagen und hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2020 ihr Windportfolio auf insgesamt 1000 Megawatt installierte Leistung in Deutschland auszubauen. Im Bereich Onshore sind heute bereits rund 227 Anlagen mit zusammen rund 500 Megawatt installierter Leistung in Betrieb.
Hier informieren wir Sie über wichtige Ereignisse und Meilensteine beim Bau des Windparks Vierherrenwald. Sie finden an dieser Stelle aktuelle Informationen zum Planungs- und Genehmigungsprozess sowie zum Baufortschritt:
Zeitschiene
VG Ratsbeschluss – Start Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung Sonderbauflächen Windenergie
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2012
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AöR Energiewelt Idarwald gegründet
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Mai 2012
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VG Ratsbeschluss – Erneutes Beteiligungsverfahren der TÖB (Flächennutzungsplan)
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Dezember 2014
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Einreichen des BImSchG-Antrages und Beginn des Genehmigungsverfahrens (Vestas-Windenergieanlagen)
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Dezember 2016
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Ortstermin mit Kreisverwaltung Birkenfeld (Naturschutzbehörde)
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März 2017
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Ergänzung des BImSchG-Antrages (Vestas)
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April 2017
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Ortstermin mit Kreisverwaltung Birkenfeld (Naturschutzbehörde)
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November 2017
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Pachtverträge mit OG Hellertshausen und AöR unterzeichnet
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Dezember 2017
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Umplanung auf Senvion-WEA und Ergänzung des BImSchG-Antrages
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März 2018
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Ortstermin mit Forstamt Idarwald
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Oktober 2018
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Ergänzung des BImSchG-Antrages
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Oktober 2018
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Ergänzung des BImSchG-Antrages
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Februar 2019
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Ergänzung des BImSchG-Antrages
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September 2019
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Öffentlicher Informationsabend in Hellertshausen
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Oktober 2019
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Als Infraschall wird tieffrequenter, nicht hörbarer Schall, welcher alltäglicher Bestandteil der Umwelt ist, bezeichnet. Er wird von natürlichen Quellen wie Wind und Wasser oder technischen Anlagen erzeugt. Der Infraschall, welcher von Windenergieanlagen ausgeht, ist verglichen mit Autos oder Flugzeugen sehr gering. Bislang gibt es keine wissenschaftlichen Hinweise, dass Infraschall Gesundheitsprobleme verursacht.
Ausführliche Informationen zum Themengebiet Infraschall finden Sie im „Faktenpapier Windenergie und Infraschall“(Link setzen) des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung.
Geht von den Anlagen Infraschall aus?
Die mit der Umsetzung des Windparks beauftragen Firmen sind heute noch nicht bekannt. Entsprechende Überlegungen setzen den Erhalt des Genehmigungsbescheids voraus. Üblicherweise wird ein regionaler Betonlieferant mit geringer Transportstrecke gewählt.
Die Kabeltrasse hat eine Länge von 14 km. Das verwendete Kabel hat eine Nennspannung von 20 kV.
Wie lang wird die Kabeltrasse exakt? Auf wieviel kV wird diese ausgelegt?
Insgesamt WEA+ interne Zuwegung: ca. 6 ha (dauerhaft), 4,8 ha (temporär), externe Zuwegung: ca. 1,1 ha (dauerhaft), 1,4 ha (temporär)
Wieviel Fläche wird dauerhaft/ temporär gerodet?
Vollversiegelung ca. 0,2 ha pro WEA. Vollversiegelungen entstehen nur durch die Fundamente der WEA.
Wieviel Fläche wird versiegelt?
Für die Zuwegung ist eine befestigte Fahrbahnbreite von 4,50m erforderlich. Die Ausbaumaßnahmen können im Detail den Antragsunterlagen entnommen werden.
Wie breit muss die Zuwegung sein und welche Ausbaumaßnahmen werden erforderlich?
Da der Windenergiepark bisher nicht genehmigt ist, konnte auch formal noch keine Auftragserfüllung bei Senvion angefragt werden. Sollte der Hersteller tatsächlich nicht in der Lage sein, den Verpflichtungen nachzukommen, wird EnBW Alternativen prüfen.
Was passiert, wenn die WEA aufgrund der Senvion-Insolvenz nicht geliefert werden können?
Der Eingriff in das Landschaftsbild wird vollständig monetär ausgeglichen, entscheidend hierfür sind die Höhe der Anlagen sowie die Bewertung der Landschaft und deren Einordnung in unterschiedliche Wertstufen. Die Bewertung erfolgt im Rahmen der Landeskompensationsverordnung Rheinland-Pfalz – LkompVO.
Wie wird der Eingriff in die Landschaft bewertet und wie wird dieser ausgeglichen?
Die AöR wurde am 03. Mai 2012 gegründet. Träger und somit Mitglied im Verwaltungsrat der AöR sind zur Zeit neben der VG Rhaunen alle Ortsgemeinden der VG Rhaunen. Die Aufgabe der AöR ist die Energiegewinnung und Energieversorgung.
Was ist eine AöR Energiewelt Idarwald?
In einer frühen Projektphase stand die Möglichkeit im Raum, im Bereich des Idarkamms nördlich des Planungsraums weitere Windenergieanlagen zu errichten. Das Land Rheinland-Pfalz hat durch die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms 2017 planungsrechtliche Klarheit geschaffen und die Errichtung von Windenergieanlagen innerhalb der Naturparkkernzone ausgeschlossen. Die Projektnamen „Vierherrenwald Süd“ und „Vierherrenwald Nord“ werden vereinzelt noch verwendet, jedoch wird das Projekt „Vierherrenwald Nord“ nicht weiterverfolgt.
Warum heißt das Projekt Vierherrenwald Süd? Sind weitere WEA auf dem Idarkopf geplant?
Rotmilanschutz: Durch Baumaßnahmen verursachte Öffnung des Geländes wie temporäre Rodungsflächen (z.B. Lagerflächen) sollen wieder aufgeforstet werden. Dauerhafte Rodungsflächen, welche nicht geschottert bleiben (z.B. Verschnittflächen, temporäre Böschungen und begrünte Fundamente) sollen der Sukzession überlassen werden.
Welche Maßnahmen sind zur Minimierung des Tötungsrisikos von Vögeln vorgesehen?
Laut Leitfaden besteht für Windkraftplanungen die Auflage, einen Jahreszyklus abzudecken, diese Ergebnisse lassen sich dann über mehrere Jahre in einem späteren Genehmigungsverfahren verwenden. Jährliche Untersuchungen sind in den Leitfäden nicht vorgesehen. Weitere Untersuchungen wurden auch 2018 zum Haselhuhn durchgeführt.
Der Untersuchungszeitraum beschränkt sich auf die Jahre 2014 und 2015. Warum wurden in den Folgejahren keine Untersuchungen durchgeführt?
Insgesamt: 1.689 h (211 Arbeitstage), Fledermaus: 771 h (96 Arbeitstage), Avifauna: 918 h (115 Arbeitstage)
Wie viele Stunden wurden für die naturschutzfachlichen Untersuchungen vor Ort aufgewendet?
Punktuell ja, zum Beispiel werden vor Rodung die einzelnen Bäume auf deren Quartierpotenzial untersucht. Diese Untersuchungen vor Baubeginn erfolgen jedoch nicht flächendeckend wie die Grunduntersuchungen vor Genehmigungserteilung.
Sind vor der Bauphase des Projektes erneute Untersuchungen vorgesehen?
Sobald mit Bodendenkmälern zu rechnen ist, wird im späteren Bescheid die Auflage enthalten sein, dass das Landesamt bei den Tiefbauarbeiten anwesend sein muss, sodass jegliche Funde sofort archiviert werden können. Weitergehende Untersuchungen vor Baubeginn sind in Form von Prospektionen möglich.
Liegen Untersuchungen zur Beeinträchtigung von Bodendenkmälern vor?
Der zeitliche Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist durch Gesetze vorgegeben. Den Termin der Offenlage bestimmt die Behörde. Der Antragssteller hat hierauf keinen Einfluss.
Haben die Antragsteller im Genehmigungsverfahren Einfluss auf den Zeitraum der Offenlage?
Die Vorhabenträger definieren das Prinzip der Nachhaltigkeit nach den allgemein üblichen Definitionen (vgl. bspw. Brundtland 1987). Dabei besteht der Anspruch, alle Geschäftsaktivitäten verantwortungsvoll zu gestalten und einen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Mehrwert zu schaffen. Für Kunden, Anteilseigner, Mitarbeiter, Partner sowie die Gesellschaft insgesamt – heute und in der Zukunft. Der Klimaschutz und der Ausbau der Erneuerbaren Energien sind hierbei von besonderer Bedeutung.
Wie definieren die Vorhabenträger das Prinzip der Nachhaltigkeit und wie lässt sich das Projekt vor diesem Hintergrund vertreten?
Gefährdungen werden durch die Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte eingehalten. Hintergrundinformationen sind der Erläuterung der Netze BW GmbH zu entnehmen.
Gehen von der Kabeltrasse gesundheitsschädliche elektrische und magnetische Felder aus?
Bei der Überprüfung der Schallgrenzwerte werden alle Anlagen in ihrer Gesamtheit betrachtet. In der Technischen Anweisung Lärm (TA Lärm) – Bundes-Immissionsschutzgesetz sind Schallgrenzwerte für den Außenbereich definiert.
Nachts gelten folgende Grenzwerte:
• Industriegebiete 70 dB(A)
• Gewerbegebiete 50 dB(A)
• Mischgebiete 45 dB(A)
• Allgemeine Wohngebiete 40 dB(A)
• Reine Wohngebiete 35 dB(A)
• Kurgebiete, Krankenhäuser 35 dB(A)
Es wurde zusätzlich von einem unabhängigen, externen Gutachter ein Schallgutachten erstellt, in welchem die Immissionspunkte inkl. der hierfür geltenden Grenzwerte ermittelt werden.
Werden die gesetzlich vorgegebenen Schallgrenzwerte eingehalten?
Die Schattenrichtwerte sind in den Hinweisen zum Schattenwurf der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz definiert. Man unterscheidet die theoretisch maximal mögliche und die tatsächliche Schattenwurfdauer. Bei der theoretisch maximal möglichen Schattenwurfdauer werden worst-case Bedingungen angenommen: dass der Himmel immer unbewölkt ist, der Wind immer weht bzw. der Rotor sich immer dreht, der Rotor in einem entsprechenden Winkel steht, die Sonne scheint. Dieser theor. Wert darf 30 h pro Jahr und 30 min am Tag nicht überschreiten. Bei der tatsächlichen Schattenwurfdauer wird die Realität abgebildet, d. h. Sonne scheint nicht immer, der Himmel ist bewölkt, etc. Dabei gilt ein Wert von 8 h / Jahr, welcher an bewohnten Häusern nicht überschritten werden darf.
Die Anlagen werden bei Bedarf mit Schattenwurfmodulen ausgestattet, die die tatsächliche Schattenwurfdauer mit Sensoren messen. Es wird hinterlegt, wo Wohnhäuser stehen und wenn der gemessene Wert überschritten wird, die Anlagen entsprechend automatisch abgeschaltet.
Welche Werte gelten für das Thema Schatten?
Als Grundlage für die Schattenberechnung wurde ein digitales Geländemodell des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz (LVermGeo) mit einer Rasterauflösung von 25 m verwendet. Baumbestand in der Sichtlinie zwischen dem Immissionsort und den Anlagenstandorten reduziert insbesondere während der Vegetationsperiode die Sichtbarkeit der Rotorblätter und damit die Beschattungsdauer. Auch können vorgelagerte Gebäude, die nicht der Wohnnutzung dienen, Schattenimmissionen abschirmen. In der Prognose der Schattenimmissionen wurden diese Effekte im Sinne einer konservativen „worst-case“ – Betrachtung nicht berücksichtigt und neben dem Geländemodell keine weiteren natürlichen und künstlichen Hindernisse in die Berechnung integriert.
Zudem wird die astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer berechnet unter der Annahme, dass a) die Sonne täglich von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang scheint (wolkenfreier Himmel); b) die Rotorfläche immer senkrecht zur Sonneneinfallsrichtung steht und c) die Windenergieanlagen immer in Betrieb sind.
Welche Parameter werden für die Erstellung einer Schattenwurfprognose verwendet?
Bei den Prognosen wird von einer rundum herrschenden Mitwindbedingung ausgegangen. D.h. für jeden Immissionsort wird angenommen, dass gerade Mitwindbedingung herrscht. So kann für jeden Punkt der „worst-case“ bestimmt werden. Eine Minderung aufgrund vor Ort herrschender Hauptwindrichtungen (bzw. Mitwindbedingung) erfolgt nicht.
Die Immissionsorte werden rund um die geplanten Anlagen nach Ihrer Gebietseinstufung (Mischgebiet, Allgemeines Wohngebiet, etc.) als auch nach Abstand zum Planvorhaben ausgewählt. So kann es vorkommen, dass Gebäude mit etwas größerem Abstand herangezogen werden, da hier niedrigere Richtwerte einzuhalten sind. Näher gelegene Gebäude mit höheren Richtwerten sind in dem Fall dann nicht als kritisch anzusehen. Daneben werden die Immissionsorte auch aufgrund möglicher Vorbelastung durch andere WEA oder Gewerbebetriebe ausgesucht, da die Richtwerte durch die „Gesamtbelastung“ (aller Gewerbe) einzuhalten sind. Straßen-, Bahn-, und Flugverkehr, Sport, Freizeit, etc. haben ihre eigenen Beurteilungsvorgaben und Richtwerte und zählen nicht als Vorbelastung für Windkraftanlagen.
Welche Windrichtung wurde bei der Erstellung der Schall-Immissionsprognose unterstellt und wie wurden die Immissionsorte festgelegt?
Nach aktuellem Kenntnisstand wird die Wildkatze durch den Betrieb der WEA nicht beeinträchtigt.
Wird die Wildkatze durch den Betrieb der WEA beeinträchtigt?
Die EnBW möchte die Energiewende vorantreiben und strebt darüber hinaus an, die Bürger bzw. die Kommunen mit einzubeziehen. Wir bieten maßgeschneiderte Beteiligungsmodelle an, die auf die jeweiligen Besonderheiten und Anforderungen vor Ort Rücksicht nehmen.
Welches Modell sich anbietet, hängt von mehreren Faktoren wie z.B. der Anzahl der Investoren, den jeweiligen Investitionsbeiträgen, der Laufzeit, der Risikobereitschaft und den Renditeerwartungen ab.
Über unsere Homepage für Beteiligungen können Sie sich jederzeit über aktuelle Beteiligungsprojekte informieren: www.buergerbeteiligung.enbw.com. Die Entscheidung über ein konkretes Beteiligungsmodell ist noch nicht getroffen und wird erst nach Erhalt der Genehmigung erarbeitet.