Auf Flächen der Gemeinde Benndorf, Landkreis Mansfeld-Südharz, in Sachsen-Anhalt, plant die EnBW Windkraftprojekte GmbH das Repowering des bestehenden Windparks Benndorf. Dabei werden fünf bestehende Windenergieanlagen komplett zurückgebaut und durch drei modernere und leistungsstärkere Anlagen ersetzt.
Der Standort des Windparks Benndorf mit einer Fläche von ca. 30 ha befindet sich rund 1,2 Kilometer westlich der Ortschaft Benndorf im Landkreis Mansfeld-Südharz. Im Regionalplan Halle ist das Vorhabengebiet als Vorranggebiet VRG VI ausgewiesen. Es befindet sich weitestgehend auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Der Bestandswindpark besteht aus sieben Windkraftanlagen, fünf Anlagen vom Typ NEG Micon gehören der EnBW. Die zwei weiteren, südlicher gelegenen Anlagen, konnten nicht erworben werden und sind auch jünger.
Anlagenzahl & Anlagentyp
Am Standort stehen derzeit fünf Windenergieanlagen der EnBW vom Typ NEG Micon NM60, die im Besitz der EnBW sind. Sie haben eine Leistung von 1000 KW, eine Nabenhöhe von 70 Metern und einen Rotordurchmesser von 60 Metern. Für das geplante Repowering sind bis zu drei Windenergieanlagen vom Typ Vestas V 162 mit 169 Metern Nabenhöhe vorgesehen. Der Rotordurchmesser beträgt 162 Meter. Jede der drei Anlagen hat eine Nennleistung von bis zu 6,2 MW. Während die bestehenden fünf Anlagen also eine Gesamtleistung von 5 MW haben, werden die drei neuen Anlagen insgesamt eine Leistung 18,6 MW haben - und damit fast das Vierfache an Leistung erbringen. Der neue Windpark kann damit jährlich rein rechnerisch den Strombedarf von etwa 10.000 Vier-Personen-Haushalten mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 4.000 kWh decken.
Windverhältnisse
Die Windverhältnisse sind eine entscheidende Größe, um die Eignung eines Standortes für die Windenergie zu beurteilen. Durch die Nutzung des Vorhabengebietes für die Windenergie in den vergangenen Jahren ergeben sich genaue Erfahrungswerte zur Windhöffigkeit. Die EnBW hat aufgrund der Bestandsanlagen am Standort Benndorf alle wichtigen Parameter für die Einschätzung der Windhöffigkeit vorliegen. Weiterhin wurde in der Vergangenheit eine unabhängige Beurteilung der zu erwartenden Windgeschwindigkeit durch einen externen Gutachter eingeholt.
Die Belange von Mensch und Natur
Bei der Auswahl der Standorte der Windenergieanlagen versuchen wir diese so zu platzieren, dass ein aus natur- und artenschutzfachlicher, umweltökologischer und ökonomischer Sicht geringstmöglicher Eingriff verursacht wird.
Bevor ein Windpark genehmigt und gebaut werden kann, sind zahlreiche Fachgutachten notwendig. Über die Gutachten wird geprüft, ob der Windpark im Einklang mit den Belangen der Bevölkerung vor Ort sowie Umwelt und Natur steht. Dazu fand ein Scoping Termin mit allen beteiligten Behörden und Institutionen statt, um den Untersuchungsumfang für das Repowering Benndorf festzulegen.
Schon vor der Einreichung des Genehmigungsantrages nach BImSchG durch die EnBW ist die Vorrangfläche Benndorf einer umfangreichen Prüfung durch die Planungsregion Halle unterzogen worden. Neben den Gutachten zu den Windverhältnissen werden auch avifaunistische, faunistische und technische Gutachten (z.B. Schall-, Schattenwurf- und Standsicherheitsgutachten) im Auftrag der EnBW erstellt.
Durch die Gutachten kann die Erheblichkeit des Eingriffs in den bestehenden Naturhaushalt, inklusive einer Bewertung des Eingriffs in das Landschaftsbild, bewertet werden. Die Eingriffe werden im „Landschaftspflegerischen Begleitplan“ aufgezeigt und über die gesetzliche Vorschrift der Eingriffsregelung ausgeglichen.
Alle Gutachten werden durch unabhängige und zertifizierte Büros erstellt.
Die Untersuchungen zu den ökologischen Gutachten haben 2020 begonnen. Die in den Antragsunterlagen ausgewerteten Bestandserfassungen für Vögel und Fledermäuse wurden nach den aktuellen Maßstäben des Artenschutzleitfadens Sachsen-Anhalt und in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) erarbeitet. Die relevanten Veränderungen im Bestand wurden überprüft und es werden keine negativen Beeinträchtigungen erwartet. Dennoch werden vorbeugende Maßnahmen, wie beispielsweise eine Fledermausabschaltung, eine Bauzeitenbeschränkung und eine Abschaltung der Windenergieanlagen während der Ernte vorgenommen.
Im Umkreis des bestehenden und geplanten Windparks gab es eine nennenswerte Rotmilan-Population. Daher wurde das externe und unabhängige Büro TB Raab mit Untersuchungen zum Verhalten der Tiere und einer Raumnutzungsanalyse beauftragt. Dazu wurden über besenderte Tiere Daten zur Simulation ihres Verhaltens gewonnen. Laut Information des UNB im Februar 2022 ist der Rotmilan-Horst inzwischen nicht mehr vorhanden. Die Untersuchungen für den zeitnah folgenden Genehmigungsantrag sind daher nicht mehr nötig.
MitMachModelle
Die EnBW möchte die Energiewende vorantreiben und strebt darüber hinaus an, die Bürger bzw. die Kommunen mit einzubeziehen. Wir bieten maßgeschneiderte Beteiligungsmodelle an, die auf die jeweiligen Besonderheiten und Anforderungen vor Ort Rücksicht nehmen. Die konkrete Ausgestaltung wird in Absprache mit der Gemeinde Benndorf festgelegt. Alle Details dazu werden rechtzeitig – auch an dieser Stelle - bekannt gegeben.
Die EnBW möchte die Energiewende vorantreiben und strebt darüber hinaus an, die Bürger bzw. die Kommunen mit einzubeziehen. Wir bieten maßgeschneiderte Beteiligungsmodelle an, die auf die jeweiligen Besonderheiten und Anforderungen vor Ort Rücksicht nehmen. Die konkrete Ausgestaltung wird in Absprache mit der Gemeinde Benndorf festgelegt. Alle Details dazu werden rechtzeitig – auch an dieser Stelle - bekannt gegeben
Zeitschiene
Ausweisung als Vorranggebiet durch RP Halle VRG VI
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November 2010
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EnBW erwirbt fünf Anlagen des Windparks Benndorf
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Ende 2018
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Beginn ökologische Gutachten
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2020
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Untersuchung der Standorte durch Baugrundgutachter
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ab KW 4 2023
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Frühestmöglicher Zeitpunkt Genehmigungsantrag
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1. Quartal 2023
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Frühestmöglicher Zeitpunkt für Genehmigung
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3./4. Quartal 2023
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Frühestmöglicher Termin Teilnahme Ausschreibungsverfahren
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Februar 2024
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Frühestmöglicher Zeitpunkt Inbetriebnahme
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Januar 2025
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