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Lieferkette

Wir haben das Ziel, gemäß der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, unserer Verantwortung für unsere Lieferketten gerecht zu werden. In der EnBW Grundsatzerklärung haben wir dargestellt, wie wir die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bei der EnBW umsetzen.

Zur EnBW Grundsatzerklärung

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Als nachhaltiger und innovativer Infrastrukturpartner hängen langfristiger Geschäftserfolg und sozial sowie ökologisch verantwortungsvolles Handeln bei der EnBW unmittelbar zusammen. Unsere menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten wahrzunehmen gehört zu den Kernwerten der EnBW und ist in unserer Unternehmensstrategie fest verankert. Dazu haben wir folgende Leitrahmenwerke veröffentlicht.

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Verantwortung für Mensch und Umwelt

Als EnBW verfolgen wir das Ziel, unseren menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten vollumfänglich nachzukommen. In einem fortwährenden Dialog mit unseren Stakeholder*innen aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft evaluieren wir, wie sich die Verantwortung zum bestmöglichen Schutz von Mensch und Umwelt optimal verteilen lässt. Dieser Prozess ist geprägt von der Suche nach einer fairen Arbeitsverteilung zwischen Staat, Unternehmen, Gewerkschaften, Mitarbeiter*innen, Kund*innen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen.

Die Staaten stehen in der Verantwortung, sich für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte einzusetzen. Die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen betonen in diesem Kontext neben der staatlichen Schutzpflicht auch die unternehmerische Verantwortung. Mit dem Lieferkettengesetz (LkSG) hat die Bundesregierung verbindlich geregelt, wie Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten entlang der Lieferketten nachkommen können.

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Fortschritt durch Zusammenarbeit

Die EnBW ist seit Jahren bestrebt, ihrer menschenrechtlichen Verantwortung für ihre Geschäftsaktivitäten nachzukommen. Wir haben unsere Prozesse fortlaufend verbessert und werden dies auch in Zukunft tun. Nicht ohne dabei die Möglichkeiten und Grenzen unseres Handelns zu hinterfragen.

Uns ist bewusst, dass die Anforderungen an Unternehmen durch das LkSG einerseits und die weitreichenden Erwartungen von Betroffenen und der Zivilgesellschaft andererseits in Einklang zu bringen sind. Wir beteiligen uns daher an Initiativen wie econsense, dem Branchendialog Energiewirtschaft oder der Responsible Commodities Sourcing Initiative (RECOSI), um unsere Herangehensweisen und Ambitionsniveaus gemeinsam mit anderen Unternehmen und Stakeholder*innen zu prüfen und weiterzuentwickeln.

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Wo kann ich Verstöße melden?

Unsere Lieferanten und ihre Mitarbeiter*innen haben jederzeit die Möglichkeit, uns potenzielle oder bestehende Verstöße gegen die im Supplier Coder of Conduct definierten Leitlinien oder anderweitige Regelverstöße in der Lieferkette der EnBW zu melden. Folgende Meldekanäle stehen hierzu zur Verfügung:

Hinweise an die Compliance-Abteilung
  • Hinweisgebertool - Online-Meldekanal und Telefonhotline: Die hinweisgebende Person hat die Möglichkeit, in verschiedenen Sprachen und auch anonym über ein vertrauliches und geschütztes System ihre Meldung einzureichen. Die inhaltliche Bearbeitung erfolgt ausschließlich über die EnBW.
  • E-Mail:

Hinweise an den Ombudsmann

Rechtsanwalt Thomas C. Knierim

Knierim und Kollegen Rechtsanwälte
Tel. +49 6131 9065500
Fax: +49 61319065599
E-Mail:
Gutenbergplatz 12
55116 Mainz

Der Ombudsmann der EnBW unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht. Er kann den hinweisgebenden Personen absolute Vertraulichkeit und Anonymität gegebenüber der EnBW zusichern.