Fragen und Antworten: Rechnung & Zahlung
EnBW Rechnungen im Detail verstehen
Sie sind EnBW Gas- oder Strumkund*in und möchten Ihre Rechnung im Detail verstehen? Das geht ganz einfach! Anhand von Musterrechnungen erklären wir Ihnen Seite für Seite, welche Daten und Angaben Sie auf Ihrer Rechnung vorfinden. Wählen Sie einfach aus ob Sie eine Strom- oder eine Gasrechnung genauer unter die Lupe nehmen möchten.
Zur Stromrechnung
Zur Rechnung des dynamischen Stromtarifs
Zur Gasrechnung
Häufige Fragen zur Rechnung
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Sobald Sie oder Ihr Netzbetreiber uns Ihren Zählerstand gemeldet haben, wird Ihre Rechnung erstellt und an Sie per Post gesendet oder wenn Sie bereits auf Online-Rechnung umgestellt haben, finden Sie Ihre Gas- oder Stromrechnung im Kundenportal „Meine EnBW“.
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Falls Sie vom klassischen Versand Ihrer Rechnung per Post auf die komfortablere Online-Rechnung umsteigen möchten, geht das ganz einfach über unser Kundenportal „Meine EnBW“. Melden Sie sich dazu mit Ihrem Benutzernamen und Passwort im Portal an. Nach erfolgreicher Anmeldung können Sie auf Wunsch die Online-Kommunikation auswählen. Dieser Service ist für Sie selbstverständlich kostenlos.
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Viele EnBW Kunden haben schon auf Online-Rechnung umgestellt – machen Sie mit.
Ihre Vorteile:- Ganz einfach die Umwelt schonen.
- Bequem und sicher Ihre Rechnung im Kundenportal Meine EnBW ansehen, herunterladen oder auf dem PC abspeichern.
- Kein lästiges Abheften in Ordnern mehr. Oder bei Bedarf nur die wirklich erforderlichen Seiten ausdrucken.
- Rund um die Uhr Zugriff auf das Kundenportal Meine EnBW, sogar unterwegs mit dem Smartphone.
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Nachdem Sie oder Ihr Netzbetreiber uns Ihren Zählerstand mitgeteilt haben, erstellen wir Ihre Rechnung. Diese wird an Sie per Post gesendet. Falls Sie bereits auf Online-Rechnung umgestellt haben, finden Sie Ihre Gas- oder Stromrechnung im Kundenportal „Meine EnBW“.
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Eine Begleichung durch Raten ist nur dann möglich, wenn ansonsten eine Zahlungsunfähigkeit droht. In diesem Fall können Sie einen Ratenzahlungsplan vereinbaren und Ihre Jahres- oder Schlussrechnung auch in monatlichen Raten begleichen. Dies gilt jedoch nicht für die monatlichen Abschlagszahlungen, die nicht in Raten beglichen werden können. Zur Vereinbarung eines Ratenplans kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter 0721 72586-001.
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Sie haben die Möglichkeit, Rechnungen zu einem festgelegten Wunschabrechnungstermin buchen zu lassen. Dieser Service ist jedoch kostenpflichtig.
Sie haben Schwierigkeiten, Ihre Rechnungen oder Ihren monatlichen Abschlag fristgerecht zu zahlen?
Für Zahlungsprobleme kann es viele Gründe geben. Das Ignorieren von Rechnungen kann jedoch dazu führen, dass Ihre Wohnung nicht mehr mit Strom bzw. Gas versorgt wird. Deshalb haben wir Lösungen entwickelt, um Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten zu unterstützen und das Abstellen von Strom oder Gas abzuwenden. Weitere Informationen finden Sie hier:
Häufige Fragen zur Zahlung
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Ihr Abschlag ist eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch. Deshalb ist es für uns so wichtig, dass Sie uns beim Bestellen Ihres Tarifs angeben, wie viel Strom oder Gas Sie schätzungsweise in einem Jahr verbrauchen. Hier können Sie sich ganz einfach an Ihrer letzten Strom- oder Gasrechnung orientieren.
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Ihr monatlicher Abschlag beruht auf Ihrem Jahresverbrauch, welchen Sie uns beim Abschluss Ihres Vertrages mitteilen. Wenn Sie Ihren eigenen Gas- oder Stromabschlag berechnen möchten, können Sie das ganz bequem online machen: Im Kundenportal Meine EnBW haben Sie mit der Abschlagsberechnung die Möglichkeit, Ihren Abschlag individuell nach Ihrem Verbrauch anzupassen um unnötige Nachzahlungen zu vermeiden.
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Bei Ihrem Vertragsabschluss können Sie zwischen den Zahlungsarten „Automatischer Bankeinzug“ und „Monatliche Überweisung“ für Ihre Abschlagszahlung wählen. Sie möchten Ihre Zahlungsart ändern? Im Kundenportal Meine EnBW ist eine Änderung ganz einfach möglich.
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Zu Beginn Ihrer Strom-/Gaslieferung wird die Höhe Ihres monatlichen Abschlags aufgrund Ihrer Angaben errechnet. Nach Beginn der Lieferung können Sie Ihren Abschlag ganz individuell anpassen. Die EnBW Abschlagsberechnung im Kundenportal Meine EnBW hilft Ihnen dabei, den optimalen und auf Ihren Verbrauch abgestimmten Gas- und Stromabschlag zu berechnen.
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Nein, eine Möglichkeit zur Barzahlung ihrer Rechnung bieten wir nicht an. Sie können Ihre Rechnung auf Wunsch jedoch gerne selbst überweisen, oder Sie nutzen den bequemeren Weg per SEPA-Lastschriftmandat. Dieses können Sie ganz einfach in unserem Kundenportal Meine EnBW anlegen.
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Sollten Sie uns zu viel überwiesen haben, machen Sie sich keine Sorgen. Ihre geleisteten Zahlungen werden in der nächsten Rechnung automatisch verrechnet. Sollte sich dann ein Guthaben ergeben, überweisen wir es Ihnen automatisch zurück. Daher bitten wir Sie von Anfragen diesbezüglich abzusehen.
Bitte denken Sie daran Ihre Bankverbindung im Kundenportal "Meine EnBW" zu pflegen, sodass wir Ihr Rechnungsguthaben auch ausbezahlen können.
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Falls Sie sich für die Zahlungsart „Automatischer Bankeinzug“ entschieden haben, benötigen wir von Ihnen ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat. Dieses können Sie schnell und bequem über unser Kundenportal Meine EnBW erteilen.
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Die Bankverbindung der EnBW lautet wie folgt:
Kreditinstitut: BW Bank
IBAN: DE56600501017402051588
BIC: SOLADEST600
Bankleitzahl: 600 501 01
Kontonummer: 7402051588Bitte beachten Sie, dass bei Überweisungen immer Ihre Vertragsnummer im Verwendungszweck angegeben werden muss.
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Nein, dabei handelt es sich um einen Betrugsversuch. Leider werden immer wieder EnBW-Kunden am Telefon von unbekannten Anrufern belästigt, die sich als EnBW-Mitarbeiter ausgeben: Der Anrufer behauptet, man wolle den Kunden ein Guthaben zurückzahlen, und benötige dazu die Bankdaten des Angerufenen. In vielen dieser Fälle werden türkischsprachige Kunden auf Türkisch angerufen.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass EnBW-Mitarbeiter Sie niemals anrufen und Sie bezüglich der Auszahlung eines Guthabens zur Herausgabe Ihrer Bankdaten auffordern würden. Bitte seien Sie vorsichtig und geben Sie Ihre Bankdaten nicht preis, wenn Sie einen solchen Anruf erhalten.
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Der GiroCode ist ein QR-Code, mit dem das Bezahlen einfacher und schneller geht. Öffnen Sie auf Ihrem Handy die Online-Banking-App und scannen Sie den GiroCode. Sie erhalten direkt eine ausgefüllte Überweisung. Das müssen Sie nur noch freigeben, fertig.
Wir bieten den GiroCode im Moment für unsere Kund*innen an, die ihre Rechnung überweisen.Mehr Infos finden Sie unter www.girocode.de
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Um mit dem GiroCode zu bezahlen, öffnen Sie ihre Banking-App. Unter „Geld senden” oder „Überweisung” sehen Sie „QR-Code scannen”. Einfach mit Ihrem Handy scannen und zack ist die Überweisung erstellt. Alle relevanten Felder wie Ihre Vertragsnummer, den Betrag und unsere Bankverbindung sind schon automatisch ausgefüllt. Sie müssen die Überweisung nur noch freigeben und fertig.
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Das können Sie auf verschiedene Wegen tun. Geben Sie uns einfach im Kundenportal „Meine EnBW” ein SEPA Lastschrift Mandat. Wir buchen den Betrag dann automatisch von Ihrem Konto ab.
Sie möchten das lieber selbst machen? Dann können Sie auf unser Konto überweisen. Unsere Bankdaten sind folgende:
Kreditinstitut: BW Bank
IBAN: DE56600501017402051588
BIC: SOLADEST600
Bankleitzahl: 600 501 01
Kontonummer: 7402051588Bitte beachten Sie, dass bei Überweisungen immer Ihre Vertragskontonummer im Verwendungszweck angegeben werden muss.
Als weitere Zahlungsmöglichkeit können Sie ebenso den GiroCode auf Ihrer Rechnung nutzen, dann geht's noch schneller.
Mahnung – einfach erklärt
YouTube Video anzeigen?
Wir nehmen den Schutz Ihrer Daten ernst. Bereits beim Anzeigen des YouTube Players werden Daten an Google übertragen. Mit einem Klick auf den Button stimmen Sie dieser Übertragung zu und Ihnen wird das Video angezeigt.
Häufige Fragen zu Mahnungen
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Konnten wir nach der Fälligkeit einer Rechnung keinen Zahlungseingang verbuchen, versenden wir zunächst eine gebührenfreie Zahlungserinnerung. Erst nach dem weiteren Ausbleiben eines Zahlungseinganges sprechen wir eine Mahnung aus, die wiederum mit Mahngebühren verbunden ist.
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Ja, die Mahngebühren sind rechtlich festgelegt. Zuletzt haben wir unsere Gebühren zum 01.01.2020 den derzeit geltenden Bestimmungen angepasst und überprüfen diese auch weiterhin in regelmäßigen Abständen.
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Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung – um eine Lösung zu finden:
- Rufnummer: 0721 72586-590
Können wir keinen Zahlungseingang verbuchen, deaktivieren wir die Vereinbarung zur Ratenzahlung und Sie müssen den gesamten noch offenen Rechnungsbetrag sofort bezahlen.
Häufige Fragen zur Abwendungsvereinbarung
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Um eine drohende Versorgungsunterbrechung abzuwenden, können Sie als Haushaltskunde in der Grund- und Ersatzversorgung sowie im Rahmen eines Sonderkundenvertrages nach § 118b des Energiewirtschaftsgesetzes (aktuell befristet bis Ende April 2025) von der EnBW das Angebot einer sogenannten Abwendungsvereinbarung erhalten. Auf das Muster der Abwendungsvereinbarung (hier beispielhaft für die Grund- und Ersatzversorgung) können Sie hier vorab zugreifen.
Ein konkretes Angebot können Sie folgendermaßen anfordern:
- Rufnummer: 0721 72586-590
- E-Mail: rm-abwendungsvereinbarung@enbw.com
Wenn Sie von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen, erhalten Sie spätestens mit der letzten Ankündigung vor der Versorgungsunterbrechung, d. h. spätestens 8 Werktage vor dem Sperrtermin Ihr konkretes Angebot. Dieses Angebot enthält eine Vereinbarung der Weiterversorgung auf Vorauszahlungs- oder Abschlagsbasis sowie zinsfreie Ratenzahlungen auf die bestehenden Zahlungsrückstände.
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Bitte setzen Sie sich dringend mit uns in Verbindung – um eine Lösung zu finden:
- Rufnummer: 0721 72586-590
- abwendungsvereinbarung@enbw.com
Für den Fall, dass Sie die Abwendungsvereinbarung nicht erfüllen können – also einzelne Ratenzahlungen oder Voraus- oder Abschlagszahlungen nicht fristgerecht leisten – ist die EnBW berechtigt, unter Beachtung der Vorgaben des § 19 Absatz 4 und entsprechender Anwendung des § 19 Absatz 2 Satz 2 und 3 der Grundversorgungsverordnung Strom bzw. Gas (StromGVV/ GasGVV) bzw. bei Vorliegen eines Sonderkundenvertrages unter Beachtung der Vorgaben des § 118b Absatz 6 des Energiewirtschaftsgesetzes (aktuell befristet bis Ende April 2025), die Versorgung zu unterbrechen.
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Wenn Sie wiederholt Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, kann die EnBW vier Wochen nach Benachrichtigung die Versorgung unterbrechen. Dazu wird der zuständige Netzbetreiber beauftragt. Grundsätzlich gilt, dass Ihre Energieversorgung nur unterbrochen werden darf, sofern diese nicht unverhältnismäßig ist und dadurch unter anderem keine konkrete Gefahr für Leib und Leben besteht. Sie können der EnBW Ihre Gründe in Textform oder telefonisch (unter der Rufnummer 0721 72586-590) mitteilen, die für eine Unverhältnismäßigkeit der Versorgungsunterbrechung sprechen. Darüber hinaus ist eine Unterbrechung nur durchführbar, wenn Sie zum Zeitpunkt der Versorgungsunterbrechung mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 Euro in Verzug sind und es sich dabei um mindestens zwei Monatszahlungen (Abschlagsbeträge) handelt.
Spätestens mit der 8-werktägigen Vorankündigung der Versorgungsunterbrechung wird Ihnen die EnBW eine Abwendungsvereinbarung anbieten (nähere Informationen können Sie der Frage „Was ist eine Abwendungsvereinbarung“ entnehmen). Für den Fall, dass Sie die Abwendungsvereinbarung nicht abschließen bzw. nicht erfüllen – also einzelne Ratenzahlungen oder Voraus- und Abschlagszahlungen nicht fristgerecht leisten – ist die EnBW berechtigt, unter Beachtung der Vorgaben des § 19 Absatz 4 und entsprechender Anwendung des § 19 Absatz 2 Satz 2 und 3 der Grundversorgungsverordnung Strom bzw. Gas (StromGVV/ GasGVV) bzw. bei Vorliegen eines Sonderkundenvertrages unter Beachtung der Vorgaben des § 118b Absatz 6 des Energiewirtschaftsgesetzes (aktuell befristet bis Ende April 2025), die Versorgung zu unterbrechen.
Die EnBW hat die Versorgung wieder herzustellen, sobald die Gründe für die Unterbrechung nicht mehr bestehen und Sie die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung gezahlt haben.
Haben Sie noch weitere Fragen?
Die Zufriedenheit unserer Kunden hat für uns höchste Priorität. Wenn Sie Ihr Thema oder Ihre Frage nicht gefunden haben oder weitere Informationen wünschen, sind wir gern telefonisch oder über unser Kontaktformular für Sie da.