Grund- und Ersatzversorgung: zuverlässig Wärmestrom beziehen

Eine gute Nachricht vorab: Als Privatkunde werden Sie immer mit Wärmestrom beliefert, auch wenn Sie vor kurzem umgezogen sind und sich noch nicht für einen neuen Energielieferanten entschieden haben. Sie erhalten dann Wärmestrom zu einem attraktiven Tarif in der Grund- und Ersatzversorgung.

Möchten Sie mit der Zeit in einen anderen Wärmestromtarif wechseln? Kein Problem. Sie können Ihren Grundversorgungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Informieren Sie sich über die EnBW Tarife im Rahmen der Wärmestrom Grund- und Ersatzversorgung.

Um Ihren Tarif berechnen zu können, benötigen wir noch folgende Angaben:

Ihr Heizgerät

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Profitieren Sie von der Wärmestrom Grund- und Ersatzversorgung

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    Sicher
    Als Privatkunde haben Sie immer Anspruch auf die Grund- und Ersatzversorgung mit Wärmestrom.
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    Komfortabel
    In unserem Kundenportal Meine EnBW können Sie alles rund um Ihre Energieversorgung einfach und bequem erledigen.
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    Flexibel
    Sie können den Grundversorgungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.

Ihre Heizung bleibt warm

Denn die Grund- und Ersatzversorgung mit Wärmestrom ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Das heißt, dass jeder Haushalt – unabhängig von seinem Standort – sicher und zuverlässig mit Wärmestrom versorgt werden muss.

Jetzt entdecken: Attraktive Wärmestromtarife für Ihren Haushalt

Die Alternativen zur Grund- und Ersatzversorgung

Der einfachste Weg aus der Grund- und Ersatzversorgung ist die Entscheidung für einen der vielen attraktiven EnBW Tarife für Wärmestrom. Wenn Sie beispielsweise eine Wärmepumpe als Heizung in Ihrem Haus nutzen, dann wird Sie der Tarif EnBW Grün und Sicher Privatstrom Wärmepumpe überzeugen – durch seine fairen Preise, 100% Ökostrom und seine lange Netto-Preisgarantie¹ von 18 Monaten ab Lieferbeginn.

Besitzen Sie eine Nachtspeicherheizung? Dann sind die beiden Tarife EnBW NaturWärme für Nachtspeicherheizungen mit Eintarifzähler und EnBW NaturWärme Privat Kombi für Nachtspeicherheizungen mit einem Doppeltarifzähler genau die richtige Wahl für Sie. Ganz egal für welchen der Wärmestromtarife Sie sich entscheiden – Sie werden in jedem Fall zufrieden sein.

Häufige Fragen rund um die Wärmestrom Grund- und Ersatzversorgung

Downloads

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EnBW Komfort – Grund- und Ersatzversorgung Wärmestrom

Preisübersicht Grund- und Ersatzversorgung Wärmestrom (gültig ab 01. Januar 2025)

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EnBW Komfort – Grund- und Ersatzversorgung Wärmestrom

Preisübersicht Grund- und Ersatzversorgung Wärmestrom (gültig ab 01. April 2024 bis 31. Dezember 2024)

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Ergänzende Bedingungen zur Grund- und Ersatzversorgung Strom

Ergänzende Bedingungen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zu der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden (gültig ab 01. Januar 2025)

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Ergänzende Bedingungen zur Grund- und Ersatzversorgung Strom

Ergänzende Bedingungen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG zu der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden (gültig ab 01. April 2024 bis 31. Dezember 2024)

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Besondere Bedingungen zum EnBW Komfort WärmePro

Besondere Bedingungen zum Stromlieferungsvertrag EnBW Komfort WärmePro

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Besondere Bedingungen zum EnBW Komfort WärmeKompakt (Ein- und Zweitarif; getrennte Messung)

Besondere Bedingungen zum Stromlieferungsvertrag EnBW Komfort WärmeKompakt

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Besondere Bedingungen zum EnBW Komfort WärmeKompakt (gemeinsame Messung)

Besondere Bedingungen zum Stromlieferungsvertrag EnBW Komfort WärmeKompakt

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EnBW Stromkennzeichnung

Woher stammt der Strom der EnBW?

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Datenformblatt zur Information über Datenkommunikation

Für Kunden mit einem intelligenten Messsystem

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Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz

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Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung

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¹Netto-Preisgarantie: Ihr Strompreis bleibt während der Geltungsdauer der Netto-Preisgarantie unverändert - mit Ausnahme von Änderungen bei der Strom- und Umsatzsteuer sowie evtl. neuen Steuern und Abgaben.