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Kohleausstieg am Standort Stuttgart-Münster

Klimaneutral bis 2035 – mit diesem Versprechen legt sich die EnBW auf ihren Beitrag zum Klimaschutz im Sinne des Pariser Abkommens von 2015 fest. Für die EnBW bedeutet das einerseits, die erneuerbaren Energien weiter systematisch auszubauen, andererseits will sie mittelfristig aus der Nutzung von Kohle und langfristig aus der Nutzung von fossilen Brennstoffen als Energieträger aussteigen. Mit dem Neubau einer Gasturbinen-Anlage zur Erzeugung von Strom und Wärme auf Basis von klimafreundlicherem Erdgas am Standort Stuttgart-Münster kommt die EnBW diesem Ziel einen Schritt näher. Der Fuel Switch auf klimafreundlicheres Erdgas ist dabei nur eine Brückentechnologie auf dem Weg zur Energieerzeugung über grüne Gase wie regenerativ erzeugtem Wasserstoff.

Häufige Fragen - Unsere Antworten

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Das Ziel der Klimaneutralität ist – weder für einzelne Unternehmen noch für ganze Staaten - in einem Schritt erreichbar. Insbesondere bei der Wärmeerzeugung sind die erneuerbaren Energien noch nicht so weit, dass sie fossile Brennstoffe kurzfristig vollständig ersetzen können. Der Ersatz von Kohle durch Erdgas ist deshalb ein sinnvoller Zwischenschritt, da er die Klimagasemissionen im Vergleich zur Kohle kurzfristig in etwa halbieren kann und somit den CO₂-Ausstoß deutlich reduziert.

Das gilt insbesondere unter Berücksichtigung der indirekten Emissionen, die bei der Förderung und dem Transport entstehen, da durch den Brennstoffwechsel ja auch die indirekten Emissionen aus Förderung und Transport von Kohle, wie zum Beispiel die Emission von stark methanhaltigem Grubengas, vermieden werden. Das Schöne ist, das ein Erdgas-Kraftwerk dem weiteren Weg zur Klimaneutralität nicht im Weg steht. Die eingesetzten Gasturbinen sind sehr flexibel und können zukünftig auf die Verbrennung von „grünen Gasen“ umgestellt werden, also z.B. auf Wasserstoff, der durch die Elektrolyse mit Strom aus erneuerbaren Energien produziert wird.

Damit stellt der Wechsel zu Erdgas eine Brücke auf dem Weg zu grünen Gasen dar, mit denen dann die vollständige Klimaneutralität ab 2035 erreicht werden kann.

Warum ein Kraftwerk mit dem Brennstoff Erdgas, wenn die EnBW doch klimaneutral werden will?

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Bei Baubeginn 1. Quartal 2023 ist der Neubau nach unserer Planung Mitte 2025 abgeschlossen.

Wann genau startet die Modernisierung des Heizkraftwerks und wie lang ist die Bauphase?

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Das Projekt befindet sich im gestaffelten Genehmigungsverfahren. Zum Start des Genehmigungsverfahrens wurde der sogenannte Scoping-Termin durchgeführt und der Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung besprochen und festgelegt. Im Januar 2023 haben wir die Genehmigung auf Vorbescheid und die erste Teilgenehmigung erhalten. Der Bescheid zur zweiten Teilgenehmigung beinhaltet die Errichtung der Fuelswitch-Anlage und wurde im Juni 2023 erteilt. Der Erhalt der dritten Teilgenehmigung für den Betrieb der Fuel Switch-Anlage erfolgte im Juni 2024.

Wie ist der Stand des Genehmigungsverfahrens für die geplante Modernisierung des Heizkraftwerks Stuttgart-Münster?

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Auf dem geplanten Baufeld der Neuanlagen befanden sich Gebäude. Zum einen betreiben die Netze BW am Standort ein 110kV Umspannwerk. Dieses wurde durch einen Neubau westlich des geplanten Kraftwerks ersetzt, das bereits in Betrieb genommen wurde. Hierfür wurden zuführende Leitungen umverlegt. Der Rückbau der 110 kV Schaltanlage der Netze BW wurde in der ersten Jahreshälfte 2023 abgeschlossen.

Außerdem befand sich auf der relevanten Fläche die Werkstatt für die Kraftwerksanlagen der EnBW am Standort Stuttgart Münster und Stuttgart-Gaisburg. Auch hier fanden Planungen für einen Neubau statt. Diese muss – unabhängig vom Neubauprojekt – in den nächsten Jahren ersetzt werden, da sie nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht und die EnBW das Ziel hat, auch künftig einen großen Teil ihres Kraftwerksparks selbst zu warten. Die Fertigstellung der neuen Werkstatt ist abgeschlossen. Der Abriss der alten Werkstatt wurde Ende 2022 abgeschlossen.

Welche neuen Gebäude entstehen auf dem Kraftwerksgelände? Was verändert sich auf dem Kraftwerksgelände durch den Neubau?

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Ist die Übernahme der Fernwärmeversorgung durch die neuen Anlagen sichergestellt, kann die Kohlehalde außer Betrieb genommen werden. Wie die Flächen in Zukunft genutzt werden, muss noch entschieden werden.

Was geschieht mit den freiwerdenden Flächen, z.B. dem Kohlelager?

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Die beengte Lage des Kraftwerksstandorts führt zwangsläufig dazu, dass die Baumaßnahmen in der Umgebung spürbar sind. Die EnBW wird jedoch versuchen, die Auswirkungen so weit wie möglich zu reduzieren und im Dialog mit den Anwohner*innen zu bleiben.

So ist beispielsweise bereits ein Ingenieurbüro für die Erstellung eines Verkehrskonzeptes eingebunden, um den Baustellenverkehr vom fließenden Verkehr abzugrenzen. Das neue Verkehrskonzept ist im Bereich „Projekttagebuch“ dargestellt.

Baumaßnahmen werden größtenteils tagsüber ausgeführt, Schwertransporte sofern möglich in den Nachtzeiten durchgeführt. Alle Baumaßnahmen werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens in enger Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart und der Stadt Stuttgart umgesetzt und eingehalten.

Welche Auswirkungen sind während der Bauphase zu erwarten?

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Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sind diverse Gutachten notwendig, die auch die Belastung für die Anwohner*innen betrachten. So werden u.a. ein Schallgutachten oder auch eine Immissionsprognose der Luftschadstoffe erstellt, die die Auswirkungen des Neubaus auf die Umgebung und die Umwelt betrachten:

  • Lärmschutz: Nach der Inbetriebnahme der neuen Anlage werden die Altanlagen wie z.B. die Kohlekessel, das Kohlelager sowie die Rauchgasreinigung der Kohlekessel stillgelegt. Diese sind neben den Müllkesseln und dessen Nebenanlagen einer der bisherigen Schallquellen am Standort. Die Neuanlage wird gemäß derzeitigem Stand der Technik mit Schalldämpfern, Schalldämmkulissen, etc. ausgestattet, so dass die gesetzlichen Grenzwerte (TA Lärm) eingehalten werden. Außerdem entfällt die Entsorgung- und Anlieferung von Rest- und Zusatzstoffen aus der Rauchgasreinigung der Kohlekessel vollständig, wodurch sich auch das Verkehrsaufkommen und der hierdurch verursachte Lärm reduziert.
  • Gewässerschutz: Die neu errichteten Kraftwerksanlagen benötigen keine zusätzliche Kühlwasserentnahme aus dem Neckar. Die Kühlung der Gasturbinen-KWK-Anlage erfolgt stattdessen durch auf dem Dach des Gebäudes aufgestellte Rückkühlanlagen in einem getrennten Wasser-Glykol-System. Sie reduzieren die Wärmeeinleitung über das Kühlwasser in den Neckar nachhaltig. Insbesondere in Zeiten hoher Temperaturen im Sommer, in denen der Fernwärmebedarf niedriger ist als die Wärmeproduktion in der kontinuierlich arbeitenden Müllverbrennung, muss diese derzeit über das Kühlwassersystem an den Neckar abgegeben werden. Künftig soll diese Wärmeabgabe durch die neue Rückkühlanlage auf ein Minimum reduziert werden, um so der Aufwärmung des Neckars entgegenzuwirken. Dabei wird insbesondere auf eine effiziente und geräuscharme Ausführung dieser Aggregate geachtet.
  • Immissionsschutz: Gerade der innerstädtische Bereich wird aufgrund der Kessellage durch Industrie, Verkehr und Wohngebäude insbesondere mit Feinstaub und Stickoxiden belastet. Die Umrüstung von Kohle auf Gas am Standort Münster hat hier einen maßgeblich positiven Einfluss. So werden nach ersten Berechnungen die Stickoxid-Emissionen um mehr als 45% reduziert, Feinstaub um ca. 88% gegenüber den derzeit betriebenen Kohlekesseln. Auch die Emissionen von Schwermetallen werden durch den Brennstoffwechsel auf nahezu null reduziert. Die Reduktion ergibt sich zum einen aus der hocheffizienten Verbrennungstechnik von Gasturbinen, zum anderen durch den von der EnBW vorgesehenen Einsatz der SCR-Technologie, d.h. der Verwendung von Katalysatoren im Abgasweg der Gasturbinen, wodurch die Emissionen von Stickoxiden (NOx) stärker reduziert werden, als es die gesetzlichen Anforderungen für Gasturbinenanlagen erfordern.

Hat der Neubau zusätzliche Belastungen für Anwohner zur Folge?

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Bis zur vollständigen Inbetriebsetzung aller neuen Kraftwerks- und Fernwärmeanlagen stehen die Kohlekessel unverändert zur Fernwärmeversorgung zur Verfügung. Durch dieses Vorgehen stellen wir sicher, dass die Versorgung in Stuttgart und der Region zu jedem Zeitpunkt zuverlässig gewährleistet ist.

Ist die Fernwärmeversorgung in Stuttgart und der Region während der Modernisierung sichergestellt?

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In Stuttgart werden sowohl Privathaushalte als auch Industriebetriebe und öffentliche Einrichtungen mit Fernwärme versorgt. Ob in Ihrem Bezirk Fernwärme verfügbar ist, können Sie hier prüfen. Die EnBW prüft regelmäßig den Anschluss neuer Stadtbezirke.

Wer wird in Stuttgart mit Fernwärme versorgt?

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Durch die Verwendung von Fernwärme für Heizung und Warmwassererzeugung leisten die Bürger*innen einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz. Fernwärme wird mit Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen produziert, was den CO2-Ausstoß vermindert und die Effizienz der Anlage erhöht. Durch die Kompaktstationen ist der Platzbedarf geringer, da auf einen Heizkessel, Tank und Abgasanlage incl. des Schornsteins und deren Kosten verzichtet werden kann.

Wie profitieren die Bürgerinnen und Bürger von der Fernwärme?

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Im Zuge des Projekts informiert die EnBW regelmäßig über den Projektfortschritt und aktuelle Meilensteine über die Homepage www.enbw.com/stuttgart-muenster. Am 13.04.2021 fand dazu eine öffentliche Online-Infoveranstaltung statt, in der das Projekt den Bürger*innen vorgestellt wurde. Dabei konnten live ins Studio Fragen gestellt werden.

Jederzeit aber können Sie auch Fragen, Anregungen oder Kritik per E-Mail an senden.

Wie kann sich die Öffentlichkeit einbringen?

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Das Vorhaben fällt unter die Nummer 1.1 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen, 4. BImSchV). Gemäß Anlage 1 Nr. 1.1.1 Spalte 1 in Verbindung mit §3b zum Gesetz über die Umweltverträglichkeit (UVPG) besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist unselbständiger Teil des Genehmigungsverfahrensnach BImSchG (§ 1 Abs. 2 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren(9. BImSchV)) und wird vom Regierungspräsidium Stuttgart als zuständiger Genehmigungsbehörde durchgeführt.

Die Zulassung des Vorhabens soll im gestuften Genehmigungsverfahren erfolgen mit einem Vorbescheid über die Genehmigungsvoraussetzungen nach BImSchG und Naturschutzrecht sowie die Freisetzung von Treibhausgasen (Kohlendioxid) gemäß TEHG und zwei Teilgenehmigungen für Errichtung und Betrieb der Fuelswitch-Anlagen Stuttgart Münster.

Welche gesetzlichen Grundlagen liegen der Genehmigung der Neuanlage zugrunde?