Wichtige Informationen zur Gas-/Wärme- und Strompreisbremse für unsere Kund*innen
Wir haben für Sie die relevanten Informationen zur Gas-/Wärme- und Strompreisbremse zusammengefasst und beantworten die wichtigsten Fragen.
Energiepreisbremsen enden zum 31. Dezember 2023
Wie im Gesetz ursprünglich vorgesehen laufen die Gas-/Wärme- und Strompreisbremse nun zum 31. Dezember 2023 aus. Das bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2024 wieder der vereinbarte, reguläre Preis Ihres Tarifs gilt.
Sie haben Fragen dazu? Hier finden Sie unsere Antworten.
EnBW. Einfach. Erklärt: Energiepreisbremse
Was hat es mit der Energiepreisbremse auf sich? Worauf sollten Sie achten, wenn Sie von der Maßnahme betroffen sind? Was versteht man unter dem prognostiziertem Jahresverbrauch? Jochen Lang, Vertriebsleiter der EnBW, hat die wichtigsten Informationen für Sie in einem Video zusammengefasst.
Bitte beachten Sie, dass der neue Preisdeckel für zeitvariable Tarife im Video nicht erklärt wird. Nähere Ausführungen dazu finden Sie hier.
1. Was ist die Gas-/Wärme- und Strompreisbremse?
Durch die deutlich gestiegenen Beschaffungskosten für Energie sind die Preise für Strom, Gas und Wärme gestiegen bzw. haben sich auf einem hohen Niveau eingependelt. Der Gesetzgeber hat die Einführung der Gas-/Wärme- bzw. Strompreisbremse beschlossen, um die Menschen in Deutschland zu entlasten. Der Gas-/Wärme- und Strompreisdeckel gilt seit dem 1. März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023 und endet am 31. Dezember 2023. Die Entlastung durch die Energiepreisbremse wird aus den Mitteln des Bundes finanziert. Übrigens: Auch wenn Sie von der Preisbremse profitieren kann es für Sie lohnenswert sein, die Preise zu vergleichen.
Der Gesetzgeber hat zum 1. August 2023 neue gesetzliche Regelungen für alle Kund*innen mit zeitvariablen Tarifen festgelegt. Weitere Infos zur gesetzlichen Neuerung und wie die Entlastung zukünftig berechnet wird finden Sie hier.
2. Für wen gilt die Gas-/Wärme- und Strompreisbremse und wie wird sie berechnet?
Für Stromkund*innen gilt:
Von der Strompreisbremse profitieren unter anderem Privathaushalte sowie Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 kWh, wenn der Kilowattstundenpreis in ihrem Vertrag oberhalb des gedeckelten Preises liegt. Dabei gilt für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs der gedeckelte Preis von 40 ct/kWh (brutto). Die restlichen 20 % erhalten Sie als Kund*in zu dem mit der EnBW vertraglich vereinbarten Preis.
Strom: So berechnen Sie die Entlastung
- 1/12 des prognostizierten Jahresverbrauchs x Ihr regulärer Verbrauchspreis ct/kWh = Ihr monatlicher Verbrauchspreis ohne Preisbremse
- 1/12 des prognostizierten Jahresverbrauchs x 0,8 x 40 ct/kWh (brutto, inkl. Steuern, Abgaben und Umlagen) + 1/12 des prognostizierten Jahresverbrauchs x 0,2 x Ihr regulärer Verbrauchspreis ct/kWh = Ihr monatlicher Verbrauchspreis inkl. Preisbremse
- Monatlicher Verbrauchspreis ohne Preisbremse - monatlicher Verbrauchspreis inkl. Preisbremse = Ihr Entlastungsbetrag pro Monat
Bitte beachten Sie, dass der Grundpreis in der Berechnung nicht enthalten ist. Dieser wird bei der Umsetzung der Preisbremse nicht berücksichtigt und bleibt unverändert.
Um den Zusammenhang für Sie transparenter zu machen, haben wir eine Beispielrechnung mit den folgenden Annahmen für Sie aufgestellt:
- Ein 4-Personen-Haushalt verbraucht jährlich 4.152 kWh Strom, 1/12 davon sind 346 kWh.
- Der Verbrauchspreis für Strom liegt bei 55 ct/kWh.
Berechnung | Ergebnis |
---|---|
Monatlicher Stromverbrauch = 4.152 kWh : 12 | 346 kWh |
80 % des monatlichen Stromverbrauchs = 346 kWh x 0,8 | 277 kWh* |
20 % des monatlichen Stromverbrauchs = 346 kWh x 0,2 | 69 kWh* |
Monatlicher Verbrauchspreis für 80 % des Verbrauchs = 277 kWh x 40 ct/kWh | 110,80 € |
Monatlicher Verbrauchspreis für 20 % des Verbrauchs = 69 kWh x 55 ct/kWh | 37,95 € |
Monatlicher Verbrauchspreis mit Preisbremse = 110,80 € + 37,95 € | 148,75 € |
Zum Vergleich monatlicher Verbrauchspreis ohne Preisbremse = 346 kWh x 55 ct/kWh | 190,30 € |
Ersparnis pro Monat = 190,30 € - 148,75 € | 41,55 € |
⃰gerundete Zahlen
Für Kund*innen mit zeitvariablen Tarifen gilt:
Mit Inkrafttreten der Gesetzesänderungen zur Energiepreisbremse gelten seit 1. August 2023 besondere Regelungen für alle Kund*innen mit zeitvariablen Tarifen. Für alle Kund*innen mit einem Verbrauch über 30.000 kWh/Jahr werden nach wie vor 70 % des prognostizierten Jahresverbrauchs mit einem gedeckelten Preis von 13 ct/kWh netto abgerechnet. Weitere Details finden Sie hier.
Für alle Kund*innen mit einem Verbrauch bis zu 30.000 kWh/Jahr gilt folgendes:
Sie besitzen einen Zweitarifzähler und gleichzeitig einen lastvariablen Tarif mit Nieder- (NT) und Hochtarifzeiten (HT)?
Dann errechnet sich der Referenzpreis wie folgt: Die im Tarif definierten Niedertarifzeiten (NT) werden gewichtet mit 28 ct/kWh berücksichtigt, während die Hochtarifzeiten (HT) gewichtet mit 40 ct/kWh berücksichtigt werden. Das kann Haushaltsstrom, Wärmestrom oder die gemeinsame Messung von Haushalts- und Wärmestrom sein.
Zeitvariable Tarife: So berechnen Sie die exemplarische Entlastung
Sie besitzen einen Zweitarifzähler und haben hierzu auch einen passenden Tarif mit HT und NT?
Dann errechnet sich der Referenzpreis wie folgt: Die im Tarif definierten Niedertarifzeiten (NT) werden gewichtet mit 28 ct/kWh berücksichtigt, während die Hochtarifzeiten (HT) gewichtet mit 40 ct/kWh berücksichtigt werden.
Für die Berechnung der Entlastung muss zuerst der für Sie gültige Referenzpreis errechnet werden. Wie das erfolgt, haben wir Ihnen in folgendem Rechenbeispiel dargestellt:
Annahmen:
- Tariflich festgelegte Niedertarifzeit (1/3 zu je 28 ct/kWh): 22 - 6 Uhr
- Tariflich festgelegte Hochtarifzeit (2/3 zu je 40 ct/kWh): 6 - 22 Uhr
Dies ist ein exemplarisches Beispiel. Bitte beachten Sie, dass die tariflich festgelegten Nieder- und Hochtarifzeiten abhängig von den festgelegten Schaltzeiten des örtlichen Netzbetreibers sind.
Berechnung gemittelter Referenzpreis | Ergebnis |
---|---|
1/3 x 28 ct + 2/3 x 40 ct = 36 ct/kWh | 36 ct/kWh |
Berechnung gemittelter Verbrauchspreis | Ergebnis |
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1/3 x 30 ct + 2/3 x 50 ct = 43 ct/kWh* | 43 ct/kWh* |
Berechnung der Entlastung | Ergebnis |
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Gemittelter Verbrauchspreis - gemittelter Referenzpreis | |
43 ct - 36 ct = 7 ct/kWh* | 7 ct/kWh* |
Ihre Entlastung beträgt 7 Cent* je kWh für 80 % des progn. Jahresverbrauchs. Die restlichen 20 % werden zu Ihrem Standardtarif verrechnet. Bitte lesen Sie hierzu auch die Detailberechnung zum Thema Strom. |
⃰gerundete Zahlen
Für Gas- und Fernwärmekund*innen gilt:
Die Gas-/Wärmepreisbremse kommt unter anderem Privathaushalten und Kleingewerben mit einem jährlichen Verbrauch bis zu 1,5 Millionen kWh zugute. 80 % des prognostizierten Verbrauchs werden zu einem gedeckelten Preis von 12 ct/kWh (brutto) bei Gas und 9,5 ct/kWh (brutto) bei Wärme abgerechnet. Für die restlichen 20 % des Verbrauchs sowie für eventuellen Mehrverbrauch zahlen Sie den vertraglich festgelegten Preis. Die Entlastung wird aus den Mitteln des Bundes finanziert.
Gas: So berechnen Sie die Entlastung
- 1/12 des prognostizierten Jahresverbrauchs x Ihr regulärer Verbrauchspreis ct/kWh = Ihr monatlicher Verbrauchspreis ohne Preisbremse
- 1/12 des prognostizierten Jahresverbrauchs x 0,8 x 12 ct/kWh (brutto, inkl. Steuern, Abgaben und Umlagen) + 1/12 des prognostizierten Jahresverbrauchs x 0,2 x Ihr regulärer Verbrauchspreis ct/kWh = Ihr monatlicher Verbrauchspreis inkl. Preisbremse
- Monatlicher Verbrauchspreis ohne Preisbremse - monatlicher Verbrauchspreis inkl. Preisbremse = Ihr Entlastungsbetrag pro Monat
Bitte beachten Sie, dass der Grundpreis in der Berechnung nicht enthalten ist. Dieser wird bei der Umsetzung der Preisbremse nicht berücksichtigt und bleibt unverändert.
Um den Zusammenhang für Sie transparenter zu machen, haben wir eine Beispielrechnung mit den folgenden Annahmen für Sie aufgestellt:
- Ein 4-Personen-Haushalt verbraucht jährlich 12.552 kWh Gas, 1/12 davon sind 1.046 kWh.
- Der Verbrauchspreis für Gas liegt bei 20 ct/kWh.
Berechnung | Ergebnis |
---|---|
Monatlicher Gasverbrauch = 12.552 kWh : 12 | 1.046 kWh |
80 % des monatlichen Gasverbrauchs = 1.046 kWh x 0,8 | 837 kWh* |
20 % des monatlichen Gasverbrauchs = 1.046 kWh x 0,2 | 209 kWh* |
Monatliche Kosten für 80 % des Verbrauchs = 837 kWh x 12 ct/kWh | 100,44 € |
Monatliche Kosten für 20 % des Verbrauchs = 209 kWh x 20 ct/kWh | 41,80 € |
Monatliche Kosten mit Preisbremse = 100,44 € + 41,80 € | 142,24 € |
Zum Vergleich monatliche Kosten ohne Preisbremse = 1.046 kWh x 20 ct/kWh | 209,20 € |
Ersparnis pro Monat = 209,20 € - 142,24 € | 66,96 € |
⃰gerundete Zahlen
Fernwärme: So berechnen Sie die Entlastung
- 1/12 des prognostizierten Jahresverbrauchs x Ihr regulärer Verbrauchspreis ct/kWh = Ihr monatlicher Verbrauchspreis ohne Preisbremse
- 1/12 des prognostizierten Jahresverbrauchs x 0,8 x 9,5 ct/kWh (brutto, inkl. Umsatzsteuer) + 1/12 des prognostizierten Jahresverbrauchs x 0,2 x Ihr regulärer Verbrauchspreis ct/kWh = Ihr monatlicher Verbrauchspreis inkl. Preisbremse
- Monatlicher Verbrauchspreis ohne Preisbremse - monatlicher Verbrauchspreis inkl. Preisbremse = Ihr Entlastungsbetrag pro Monat
Bitte beachten Sie, dass der Grundpreis in der Berechnung nicht enthalten ist. Dieser wird bei der Umsetzung der Preisbremse nicht berücksichtigt und bleibt unverändert.
Um den Zusammenhang für Sie transparenter zu machen, haben wir eine Beispielrechnung mit den folgenden Annahmen für Sie aufgestellt:
- Ein 4-Personen-Haushalt verbraucht jährlich 12.552 kWh Wärme, 1/12 davon sind 1.046 kWh.
- Der Verbrauchspreis für Wärme liegt bei 20 ct/kWh.
Berechnung | Ergebnis |
---|---|
Monatlicher Wärmeverbrauch = 12.552 kWh : 12 | 1.046 kWh |
80 % des monatlichen Wärmeverbrauchs = 1.046 kWh x 0,8 | 837 kWh* |
20 % des monatlichen Wärmeverbrauchs = 1.046 kWh x 0,2 | 209 kWh* |
Monatliche Kosten für 80 % des Verbrauchs = 837 kWh x 9,5 ct/kWh | 79,51 € |
Monatliche Kosten für 20 % des Verbrauchs = 209 kWh x 20 ct/kWh | 41,80 € |
Monatliche Kosten mit Preisbremse = 79,51 € + 41,80 € | 121,31 € |
Zum Vergleich monatliche Kosten ohne Preisbremse = 1.046 kWh x 20 ct/kWh | 209,20 € |
Ersparnis pro Monat = 209,20 € - 121,31 € | 87,89 € |
⃰gerundete Zahlen
Übrigens: Auch Kund*innen mit hohem Verbrauch profitieren von den Entlastungsmaßnahmen. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt Regelungen für Industriekund*innen.
3. Wie profitiere ich als EnBW Kund*in? Und was muss ich tun?
Stärker als von den Preisbremsen profitieren die Kund*innen der EnBW von ihrer Beschaffungs- und Preispolitik: Durch die langfristige Beschaffungsstrategie der EnBW liegen die Kilowattstundenpreise für Strom beim Großteil der Bestandsverträge unterhalb der Preisgrenze von 40 Cent. Neben dem Vorteil eines niedrigeren Preises profitieren sie auch davon, dass der niedrigere Kilowattstundenpreis für die gesamten 100 % ihres Verbrauchs gilt.
Beim Gas liegen die Preise im Schnitt leicht oberhalb der Grenze von 12 Cent. Damit profitieren auch die EnBW Kund*innen von dieser Deckelung.
Was muss ich tun, um von der Gas-/Wärme- und Strompreisbremse zu profitieren?
Abhängig von der von Ihnen gewählten Zahlungsart kann sich die Vorgehensweise unterscheiden. Wir haben alle wichtigen Informationen dazu für Sie zusammengestellt.
4. Was gilt für Mieter*innen und Wohnungseigentümergemeinschaften?
Als Mieter*in sind Sie oft nicht selbst Kund*in beim Gas- oder Wärmeversorger, sondern Ihr*e Vermieter*in. Deshalb erhalten Sie die Entlastung nicht direkt von Ihrem Versorger. Natürlich müssen die Vermieter*innen oder die Verwaltung im Fall einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Entlastung an ihre Mieter*innen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung weitergeben. In besonderen Fällen müssen die Vermieter*innen außerdem die festgelegte Betriebskostenvorauszahlung senken. Das Gleiche gilt auch für Verwaltungen von Wohnungseigentümergemeinschaften in Bezug zu den Wohnungseigentümer*innen.
5. Welche Regelungen gelten für Industriekunden?
Auch große Unternehmen mit einem hohen Jahresverbrauch – über 30.000 kWh bei Strom bzw. über 1,5 Millionen kWh bei Gas und Wärme – werden durch das Gesetz entlastet. Ob Strom, Gas oder Wärme – sie erhalten 70 % ihres Vorjahresverbrauchs zu einem gedeckelten Preis von:
- 7 ct/kWh Verbrauchspreis bei Gas (vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen),
- 7,5 ct/kWh Verbrauchspreis bei Fernwärme (vor staatlich veranlassten Preisbestandteilen),
- 13 ct/kWh Verbrauchspreis bei Wärmestrom (vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen).
Für die restlichen 30 % des Verbrauchs sowie für den eventuellen Mehrverbrauch gelten die regulären, mit dem Energieversorger vereinbarten Preise.
Wichtige Info für unsere Gaskunden
Nach § 3 Abs. 1 EWPBG haben Unternehmen und Einrichtungen unter anderem aus den Bereichen Wohnungswirtschaft, Pflege, Vorsorge und Rehabilitation sowie Kindertagesstätten ebenfalls Anspruch auf die Entlastung von 12 Cent brutto unabhängig vom Verbrauch. Wenn Ihr Unternehmen bzw. Ihre Einrichtung mit einer registrierenden Leistungsmessung nach § 3 Abs. 2 EWPBG anspruchsberechtigt ist, so müssen Sie dem Gaslieferanten in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für die Preisbremse vorliegen. Bitte nutzen Sie dafür die E-Mail-Adresse wechselmanagement@enbw.com.
Fragen zum Auslaufen der Energiepreisbremsen
Fragen zur Gas-/Wärme- und Strompreisbremse übergreifend
Fragen zur Gesetzesänderung zu den Energiepreisbremsen
Fragen zu Kundenprozessen bzgl. der Gas-/Wärme- und Strompreisbremse
Fragen zur Strompreisbremse
Fragen zur Gaspreisbremse
Warum ist Energiesparen nach wie vor wichtig?
Trotz der Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung ist der sparsame Umgang mit Energie entscheidend. Die Gaspreisbremse federt zwar die Kostensteigerung für die Verbraucher*innen ab, aber die hohen Energiepreise können nicht komplett ausgeglichen werden. Zum Glück kann man bereits mit kleinen Maßnahmen eine große Wirkung erreichen. Wussten Sie, dass Sie mit einer geringen Senkung der Raumtemperatur um lediglich 1 °C bis zu 6 % Energie einsparen können? Zudem tragen Sie damit täglich zur Versorgungssicherheit in Deutschland bei und leisten einen Beitrag zum Umweltschutz.
Auf unserer Seite rund ums Energiesparen haben wir für Sie hilfreiche und einfach umsetzbare Energiespartipps zusammengestellt. Schauen Sie gerne vorbei!